Landgericht Berlin

Kettensägen-Attacke in Berlin: „Ich hatte nicht vor, den Herrn K. zu töten“

Kristof M. soll eine Frau umgebracht und ihren Partner schwer verletzt haben. Vor Gericht fordern Staatsanwältin und Verteidigerin seine Einweisung in die Psychiatrie.

Kristof M. soll seine Nachbarin getötet und deren Lebensgefährten schwer verletzt haben. 
Kristof M. soll seine Nachbarin getötet und deren Lebensgefährten schwer verletzt haben. Katrin Bischoff/Berliner Zeitung

Mit starren Blick verfolgt Kristof M. die Plädoyers der Staatsanwältin, der Nebenklagevertreterin und seiner Verteidigerin. Sie alle fordern an diesem Montag dasselbe: den 35-jährigen Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.

Die Staatsanwältin Silke van Sweringen spricht von einem entsetzlichen Geschehen, das das Leben eines Bundespolizisten zerstört habe und bei dem dessen Lebensgefährtin auf grausame Weise das Leben genommen worden sei. Von einem Mann, der psychisch schwer krank sei und der geglaubt habe, seine Nachbarin würde ihm nach dem Leben trachten. Für Kristof M. sei es um die Vernichtung einer vermeintlichen Bedrohung gegangen.

Kristof M. soll in der Nacht zum 6. Januar dieses Jahres gegen 2.20 Uhr in einem Zehngeschosser in Berlin-Lichtenberg versucht haben, mit einer Kettensäge in die Wohnung seiner Nachbarn zu gelangen, um Diana G. zu töten. Ihr Lebensgefährte Michael K., ein Bundespolizist, soll sich dem Angreifer in den Weg gestellt und mit der Kettensäge schwer verletzt worden sein.

Als Kristof M. den Mann aus dem Weg geräumt hatte, soll er sich mit einer Machete auf Diana G. gestürzt haben und die 52-Jährige mit mehreren Stichen und Hieben umgebracht haben. Die Antragsschrift wirft ihm Totschlag und versuchten Mord vor.

Der Lärm der Kettensäge und die Schreie der Opfer

Diana G. hatte noch kurz vor ihrem Tod die Notrufnummer der Polizei gewählt und um Hilfe gefleht. Auch andere Bewohner des Hauses waren durch den Lärm der Kettensäge und die Schreie aufgewacht und hatten die Beamten alarmiert. Die ersten Streifenwagen trafen sehr schnell vor Ort ein, doch weil die Haustür abgeschlossen war, vergingen wertvolle Minuten.

Kristof M. soll den Fahrstuhl blockiert und ein Nagelbrett auf einem Treppenabsatz deponiert haben. Außerdem hatte er wohl mehrere mit Benzin gefüllte Flaschen vor seine Wohnungstür im vierten Stock gestellt und Stofffetzen, die in den Flaschenhälsen steckten, angezündet.

Im Prozess hatte ein psychiatrischer Sachverständiger dem Beschuldigten bereits attestiert, zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen zu sein. Kristof M. sei an einer paranoiden Schizophrenie erkrankt. Sein Lebensweg sei seit vielen Jahren auffällig. Seit 2020 habe er geglaubt, seine Nachbarn hätten es auf ihn abgesehen. Er fühlte sich verfolgt, bedroht und glaubte, durch die Hausbewohner vergiftet zu werden. Er hörte Stimmen. Ins Bett ging er nur noch mit einem Messer. Die Fenster hatte er mit Aluminiumfolie verhangen. Kristof M. sei in seiner eigenen psychotischen Welt gefangen gewesen.

Am 6. Juli will die Schwurgerichtskammer ihr Urteil verkünden. Gefragt nach seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung findet Kristof M. noch immer kein Wort des Bedauerns über den Tod von Diana G. Er sagt nur einen Satz: „Ich hatte nicht vor, den Herrn K. zu töten.“