Landgericht Berlin

Mutige Krankenschwester sagt gegen Charité-Arzt aus, der Patienten getötet haben soll

Die 28-Jährige hatte Hinweise auf zwei Todesfälle gegeben und damit die Ermittlungen gegen den Kardiologen ins Rollen gebracht. Sein Spitzname: Priester.

Katja W., Krankenschwester der Charité, ist mitangeklagt.
Katja W., Krankenschwester der Charité, ist mitangeklagt.Pressefoto Wagner

Laura M.* kommt mit ihrer Anwältin in den Gerichtssaal, in dem jeder Zuschauerplatz besetzt ist. Zahlreiche Mitarbeiter der Berliner Charité sind gekommen, die die Aussage der 28-jährigen Kollegin hören wollen. Laura M., wird der Staatsanwalt Martin Knispel später in einer Pause sagen, sei eine mutige Frau, ohne deren Angaben es nicht zu diesem Strafverfahren vor einer Schwurgerichtskammer gekommen wäre.

Laura M. ist Krankenschwester. Im August vergangenen Jahres ging sie zu den Vertrauensanwälten der Charité, schilderte die Beobachtungen, die sie auf der Intensivstation der Kardiologie gemacht hatte und die sie nicht mehr losgelassen hatten. Kurz darauf erstatteten die Anwälte Strafanzeige gegen einen Oberarzt, der sofort von der Universitätsklinik freigestellt wurde. Im Mai wurde er verhaftet, seit Mitte Oktober muss sich der Mediziner Gunther S. wegen Totschlags in zwei Fällen vor Gericht verantworten, die 39-jährige Krankenschwester Katja W. ist mitangeklagt.

Der 56-jährige Kardiologe soll zwei 73 Jahre alte, schwerkranke Patienten mit überdosierten Medikamenten getötet haben. In einem Fall habe er die mitangeklagte Krankenschwester angewiesen, eine tödliche Dosis des Sedierungsmittels Propofol zu spritzen, so die Anklage. Beide Angeklagten schweigen bisher zu den Vorwürfen.

Auch Laura M. könnte schweigen, in diesem Verfahren die Aussage verweigern, darauf macht der Vorsitzende Richter Gregor Herb sie an diesem Dienstag aufmerksam. Denn sie war in beiden Fällen, um die es hier geht, dabei, könnte sich durch eine Aussage selbst belasten. Einer der Anwälte von Gunther S. fügt noch hinzu, dass die Zeugin keine Nachteile zu erwarten habe, sollte sie schweigen. Die Anwältin von Laura M. fordert Bedenkzeit. Doch zehn Minuten später ist klar, die junge Frau will aussagen.

Mitangeklagte Katja W. war über Anweisung irritiert

Laura M. spricht schnell, erzählt, dass sie nach ihrer Ausbildung in der Einarbeitungszeit auf der kardiologischen Intensivstation – und dort am 22. November 2021 zusammen mit der angeklagten Katja W. – für einen Patienten zuständig gewesen sei. Als sich seine Vitalparameter verschlechterten, musste reanimiert werden. Dr. S. leitete die Wiederbelebungsmaßnahmen.

Was dann geschah, schildert Laura M. so: Bei dem Patienten stellte sich zunächst eine Stabilisierung ein, dann wurde sein Zustand wieder instabil. Nach einem Herzecho sagte Dr. S. sinngemäß, beide Herzklappen würden nichts mehr machen. Weitere Reanimationsversuche seien sinnlos. „Da ich wenig Erfahrung hatte, habe ich auf die Einschätzung vertraut“, sagt die Zeugin.

Doch das nun Folgende konnte sich Laura M. nicht erklären. Dr. S. habe die Krankenschwester Katja W. angewiesen, dem Patienten, der noch immer Lebenszeichen zeigte, 25 Milliliter zweiprozentiges Propofol zu injizieren – eine tödliche Dosis, davon geht die Anklage aus.

„Wie hat Frau W. reagiert?“, will Richter Herb wissen. „Sie war irritiert, verharrte in der Situation“, erzählt die Zeugin. Die Krankenschwester habe die Spritze erst nach nochmaliger Aufforderung gegeben, sagt Laura M. Hinterher sei sie sich mit Katja W. einig gewesen, dass so etwas niemals wieder vorkommen dürfe.

Doch dann kam der 23. Juli 2022. Eine bewusstlose Frau wurde in die Intensivstation eingewiesen. Laura M. musste sich um die 73-Jährige kümmern. Sie erzählt, dass Dr. S. den Sohn der Patientin kontaktiert und mitgeteilt habe, man werde die Therapie einstellen. Der Arzt habe dann Propofol geholt, der Patientin über den Zugang in der Leiste das Medikament gespritzt und die Geräte abgestellt.

„Es gab noch Vitalzeichen“, erinnert sich Laura M. Deswegen habe der Mediziner noch einmal das Sedierungsmittel injiziert. Die Frau sei gestorben. Später habe sie gesehen, dass die Verabreichung von Propofol nicht in der Dokumentation der Patientin gestanden habe. Manchmal, so sagt es Laura M., werde so etwas aber auch später nachgetragen.

Angeklagter Kardiologe hatte den Spitznamen Priester

Laura M. fertigte ein Gedächtnisprotokoll an, in das sie noch weitere Ungereimtheiten geschrieben haben soll. Kurz nach dem Tod der 73-Jährigen wandte sie sich an die Vertrauensanwälte der Charité. Sie sind Teil des Compliance-Managements, mit dem das Universitätsklinikum auf eine Mordserie reagierte, die die Krankenschwester Irene B. 2005 und 2006 in der Charité begangen hatte.

Laura M. arbeitet noch heute in der Charité, jedoch auf einer anderen Station. Sie beschreibt Katja W. als eine gewissenhafte und sehr emphatische Krankenschwester, zu der sie ein freundschaftliches Verhältnis gepflegt habe. Dr. S. nennt sie einen Arzt, der zu den Patienten freundlich war.

Auch den Spitznamen von Gunther S. kennt sie: Priester. Wie sie sich den erklärt habe, will der Vorsitzende Richter wissen. Er habe etwas von Sterbebegleitung gehört. Dr. S. würde Spritzen eigenhändig geben, sagt die Zeugin. „Heißt das, aktive Sterbehilfe?“, fragt Herb. Laura M. will eine Pause. Nach der kurzen Unterbrechung bleibt sie die Antwort schuldig.

Am kommenden Freitag soll sie weiter befragt werden.

* Name geändert