Kriminalität

Nach Angriff in U-Bahn: Berlin beschließt Messerverbot im Nahverkehr

In einigen Wochen soll das Verbot kommen. Es soll bei der BVG, in Regionalzügen und in der S-Bahn gelten.

Menschen in der Berliner U-Bahn
Menschen in der Berliner U-Bahndpa

Im gesamten Berliner öffentlichen Nahverkehr sollen Messer verboten werden. Darauf einigten sich am Donnerstagvormittag Vertreter der BVG, der Deutschen Bahn, der Polizei und der Senatsverkehrsverwaltung. Eingeladen zu der Videokonferenz hatte Innensenatorin Iris Spranger (SPD).

Bereits Mitte Februar hatte der Berliner Senat per Verordnung drei Messerverbotszonen eingerichtet. Wer dort bei Kontrollen von der Polizei mit einem Messer erwischt wird, dem drohen empfindliche Bußgelder. Das Messer wird beschlagnahmt. „Wir weiten das jetzt auf den gesamten öffentlichen Nahverkehr aus“, sagte ein Sprecher der Senatsverwaltung für Inneres der Berliner Zeitung.

Das Verbot soll sowohl in allen Fahrzeugen als auch in Gebäuden gelten, die zu den Verkehrsanlagen gehören. Ausgenommen sind Straßenbahn- und Bushaltestellen, weil dort meistens nicht klar ist, wo eine Haltestelle beginnt.

Nach Angaben des Sprechers betrifft das Verbot die zur BVG gehörenden Busse, Straßen- und U-Bahnen sowie Fähren. Es gelte auch für Partnerunternehmen, die mit Bussen aus dem Umland nach Berlin fahren, sowie für Regional- und S-Bahnen.

Bluttat vom letzten Wochenende beschleunigte den Vorgang

Überlegungen zu einem solchen Verbot im Nahverkehr gab es zwar schon früher. Doch die Bluttat vom vergangenen Wochenende hat den Vorgang beträchtlich beschleunigt. Am Sonnabend hatte ein Syrer im U-Bahnhof Osloer Straße einen Mann erstochen. Als er mit dem Küchenmesser dann auch noch auf Polizisten losging, wurde er erschossen.

Das Mitführen von Messern ist bei der BVG zwar schon laut Hausordnung untersagt. Aber das Messerverbot per Senatsverordnung erweitert laut dem Sprecher die Kontrollmöglichkeiten der Polizei. „Es leistet auch einen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit und der Verbesserung des Sicherheitsgefühls.“

In den nächsten Wochen soll das Verbot kommen

In den nächsten Wochen soll ein Entwurf für die Verordnung erarbeitet werden, der dann in die Abstimmung geht. „Wir erwarten, dass alle an einem Strang ziehen“, sagte der Sprecher.

Zu den Feinheiten, die von den Beteiligten jetzt geregelt werden müssen, gehören zum Beispiel die unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen, nach denen die Berliner Polizei und die Bundespolizei arbeiten. Letztere ist für die Sicherheit bei der Bahn und der S-Bahn zuständig. Sie arbeitet nach Bundesrecht und darf nicht nach Landesrecht handeln wie die Berliner Polizei.

Die Bundespolizei hatte in der Vergangenheit schon ähnliche Verbote für das Mitführen gefährlicher Gegenstände erlassen und kontrolliert – nach entsprechenden Allgemeinverfügungen, die zeitlich und räumlich begrenzt waren.