Eine Bürgerinitiative hatte die Umbenennung der Mohrenstraße mit einem Eilantrag gestoppt, dagagen zog wiederum der Bezirk Mitte vor Gericht und bekam am späten Freitagabend recht. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg kassierte die Eilanträge. Es sei „in hohem Maße unwahrscheinlich“, dass die Antragsteller mit ihren Klagen erfolgreich sein würden - so begründet der 6. Senat die Entscheidung in einer Pressemitteilung.
Die „gebotene Abwägung der Interessen sei hier maßgeblich zu berücksichtigen“ und der Eilantrag damit abzulehnen. Die Allgemeinverfügung des Bezirks Mitte ist somit gültig und kann umgesetzt werden. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht der Bürgerinitiative Recht gegeben, es erkannte keine Dringlichkeit, dass „Aussetzungsinteresse“ überwiege.
Umbennenung am Tag der Erinnerung
Das Oberverwaltungsgericht hat den Eilantrag des Verwaltungsgerichts aufgehoben. Dieses hatte zuvor bezweifelt, dass die vom Bezirk angeführte Dringlichkeit für die Umbenennung in Anton-Wilhelm-Amo-Straße besteht. Der Bezirk verweist auf ein öffentliches Interesse, die Mohrenstraße am 23. August umzubenennen – dem Internationalen Tag zur Erinnerung an den Sklavenhandel und seine Abschaffung.
Gegen den 2020 gefassten Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung zur Umbenennung gab es in den vergangenen Jahren zahlreiche Klagen. Erst Anfang Juli hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine weitere Beschwerde zurückgewiesen. Amo war der erste Philosoph afrikanischer Herkunft, der an einer deutschen Universität lehrte.


