Christian Bläul spricht vor seiner Verhandlung gerne mit der Presse. Der Prozess sei aus seiner Sicht die Fortsetzung des Protests, sagt er. Deshalb hat er auch kein Problem mit der Nennung seines vollen Namens und Bildaufnahmen. Das Sachsen Fernsehen hatte den 41-Jährigen bei seinen Aktionen sogar ein Jahr lang begleitet. Der Dresdner will mehr Aufmerksamkeit für den Klimawandel. Das versuchte er auch im Januar 2022 beim Aufstand der Letzten Generation zu erreichen, indem er sich auf die Straße setzte.
An diesem Mittwoch geht es im Amtsgericht am Tiergarten um zwei Aktionen – bei einer hat er sich nach dem Wegtragen laut einem Zeugen immer wieder auf die Straße zurückgesetzt. Bei der anderen hatte er sich offenbar auch angeklebt. Er ist deshalb wegen Nötigung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt. Einen Anwalt hat der Klimaaktivist nicht, er verteidigt sich selbst.
Bläul schleppt einen großen Koffer mit ins Gerichtsgebäude. Heute morgen sei er mit dem Zug angekommen, sagt er. Neben dem Prozess treibt ihn noch eine andere Sache nach Berlin: Extinction Rebellion haben an diesem Tag ein Protestcamp am Invalidenpark aufgebaut. „Ich bin ein großer Fan und morgen auch an Demos beteiligt“, sagt Bläul. In Bezug auf die angeklagten Taten sagt er, dass er nach einer „Gedenkpause“ weitermachen will.
Im Gerichtssaal beugt sich Bläul tief über ein Blatt Papier und liest vor, was er zu seiner Verteidigung zu sagen hat: Der Protest der Letzten Generation in jener Woche war für Berlin angekündigt, Autofahrer hätten also auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen können. Die Klimakatastrophe betrifft alle, also demonstrierte er auch für die Autofahrer, sagt er. Das Anliegen stehe in Zusammenhang mit der Aktion, weil Autos mit Öl betrieben werden, die Aktionen seien deshalb „sozialverträglich“. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte müsse außerdem körperlich spürbar sein, was beim Lösen nicht der Fall gewesen sei, führt Bläul weiter aus.
„Als Vater meiner beiden Kinder habe ich die Verantwortung, sie und ihre Generation zu schützen“, sagt er. Bläul bezieht sich in seinem Schlussplädoyer auf Artikel 20a des Grundgesetzes, das Klimaschutzgesetz schütze seiner Ansicht nach nicht gut genug und sei deshalb verfassungswidrig.




