Schule

Bezahlung von Berliner Lehrern: Zeit oder Geld oder gar nichts?

Streit um den Nachteilsausgleich für diejenigen Lehrer, die nicht verbeamtet werden: Entsteht eine frustrierte Generation?

Eine Lehrerin in einem Klassenzimmer: Angestelltenoption ist nicht mehr attraktiv.
Eine Lehrerin in einem Klassenzimmer: Angestelltenoption ist nicht mehr attraktiv.imago/Cavan Images

Berlin-In den nächsten zwei Wochen soll bekannt gegeben werden, was die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey, der Finanzsenator Daniel Wesener und die Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse gerade verhandeln: Ob es tatsächlich gelingt, die Altersgrenze für die Verbeamtung vorübergehend auf 52 Jahre anzuheben.

Für den Finanzsenator bedeutet diese Anhebung einen erheblichen finanziellen Mehraufwand. Aber bisher hatten Giffey und Busse die Anhebung versprochen, um möglichst vielen Berliner Lehrkräften den Weg in die Verbeamtung zu ebnen. Beim SPD-Parteitag 2019 hatte Raed Saleh allerdings auch zugesagt, dass alle, die nicht verbeamtet werden wollen oder können, zwei oder drei Entlastungsstunden erhalten werden. Und mit diesem Argument hatte er die Abgeordneten dazu gebracht, einer Verbeamtung der Berliner Lehrkräfte zuzustimmen.

Doch nun stellt sich heraus, dass das mit dieser ernst zu nehmenden zeitlichen Entlastung nicht so einfach ist. Weil sie in dem dramatischen Lehrermangel, der gerade herrscht, zu weiteren Stundenausfällen führen würde. Und weil die Tarifgemeinschaft der Länder (TDL) einer zeitlichen Entlastung nicht ohne Weiteres zustimmen will. Deshalb sucht man jetzt nach einer Möglichkeit, eine finanzielle Kompensation für die tariflich angestellten Lehrkräfte zu finden.

„Wir gehen davon aus, dass es auf das sächsische Modell hinausläuft“, sagte Louis Krüger, der bildungspolitische Sprecher der Grünen. „Das würde bedeuten, dass die tariflich angestellten Lehrkräfte etwa 200 oder 280 Euro zusätzlich bekommen würden.“ Diese Summe wird aber angesichts der großen finanziellen Vorteile, die mit der Verbeamtung verbunden sind, nicht als substanzielle Kompensation empfunden.

Und vor allem ist das nur ein Bruchteil von dem, was bislang gezahlt wurde, um die tarifliche Anstellung in Berlin attraktiv zu machen. Seit 13 Jahren wurden alle neu angestellten Lehrkräfte sofort in der Kategorie A13, Erfahrungsstufe fünf eingruppiert. Der Unterschied zwischen Stufe eins und Stufe fünf beläuft sich auf circa 1600 Euro im Monat. Doch diese Sonderregelung wird Ende des Jahres definitiv auslaufen.

Angestelltenoption ist nicht mehr attraktiv

Im Jahr 2009 hatte die TDL der Sonderregel zugestimmt, weil Berlin ja keine Verbeamtung anbieten konnte und die neuen Lehrkräfte auf andere Weise anlocken und an sich binden musste. Im Tausch gegen die Verbeamtung fällt diese Lockung jetzt weg, zum großen Ärger von älteren Quereinsteigern, die mit einem Tarifgehalt von 5700 Euro beim Einstieg gerechnet hatten.

„Leider hat die Bildungsverwaltung das ziemlich schlecht kommuniziert“, sagte Louis Krüger. „Als Bildungspolitiker wussten wir schon lange, dass das so kommt. Aber für die Betroffenen war das nicht so klar. Deshalb kann ich die Enttäuschung der Lehrkräfte verstehen.“

Mit der aktuellen Regelung haben all diejenigen verloren, die den Angestelltenstatus als Option attraktiv halten wollten. Alle Lehrkräfte, die rechnen können, werden jetzt in die Verbeamtung drängen, selbst dann, wenn sie die größere Flexibilität des Angestelltendaseins schätzen. „Zum Beispiel die Möglichkeit, mal ein Jahr zu pausieren oder einen anderen Beruf auszuüben … Diese Möglichkeit gibt es im engen Rahmen des Beamtenrechts nämlich nicht“, sagt Udo Mertens, der bei der GEW den Vorstandsbereich Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik leitet.

Ein Gehalt in Höhe von 4100 Euro ist immer noch ein gutes Gehalt: Damit verdienen die Lehrkräfte immer noch mehr als rund 80 Prozent der Arbeitnehmer in Berlin. Doch geht es in dieser Debatte natürlich auch um den Vergleich mit den anderen im Lehrerzimmer, die das Gleiche leisten, aber deutlich mehr verdienen.

Eine Quereinsteigerin sagte es so: „Mich ärgert, dass eine Kollegin, die mit mir angefangen hat, seit ihrem Tag als ausgebildete Lehrerin ein Gehalt bekommt, das ich erst nach frühestens sieben Jahren bekomme. Wir arbeiten an derselben Schule, trinken Kaffee im selben Lehrerzimmer, haben beide das berufsbegleitende Referendariat durchlaufen, werden aber unterschiedlich bezahlt.“