Nach großen Schäden

Zu viele Theater abgesoffen: Behörde kippt Pflicht für automatische Löschanlagen

Immer wieder wurden Theater aus technischem Versehen geflutet. Jetzt wird die entsprechende Bauvorschrift gelockert. Sterben wir jetzt bald den Feuertod?

Feuerszene aus Kleists „Das Käthchen von Heilbronn“ (Sammelbild, ca. 1900)
Feuerszene aus Kleists „Das Käthchen von Heilbronn“ (Sammelbild, ca. 1900)H.Tschanz-Hofmann via www.imago-images.de

Es geht um die Neuregelung eines technischen Details, aber es geht auch um den Sieg der Vernunft über die Panik. Kaum hat die Berliner Zeitung über die Häufung von Wasserschäden in deutschen Theatern berichtet und die Forderung des Bautzener Intendanten Lutz Hillmann zitiert, die Vorschriften zu überdenken, schon wird die Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (MVStättVO) geändert.

Die Deutsche Theatertechnische Gesellschaft (DTHG) verbreitet die frohe Kunde: „Die automatische Auslösung von Löschanlagen auf Großbühnen soll künftig nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben werden. Nach intensiver Beratung hat die Projektgruppe der Fachkommission Bauaufsicht beschlossen, die automatische Auslösung aus der MVStättVO zu streichen und durch manuelle Auslösesysteme zu ersetzen.“ Das heißt, die entsprechenden Einbauten dürfen umprogrammiert werden, neue Anlagen müssen über keine automatische Auslösung mehr verfügen, die in der Praxis mehr Schaden verursacht als verhindert hat.

In den letzten Jahren waren diese Löschsysteme immer wieder grundlos angesprungen und haben unter anderem in Görlitz, in Brandenburg, in Bautzen und gleich zweimal am Berliner Ensemble immense Schäden angerichtet. Gebrannt hat es in keinem der Fälle.

Man hört den Seufzer der Erleichterung in der Pressemitteilung der DTHG: „Es ist ein echtes Aufatmen für alle Häuser, die sich in Zukunft nicht mehr gegen die Absurditäten technischer Übersteuerung behaupten müssen.“ Ist es nicht toll, dass ein Technikerverband die technische Übersteuerung beklagt? Da sprechen Fachleute über die Grenzen ihres Fachs.

Viele Vorschriften sind dennoch sehr sinnvoll und es stimmt, dass Theater besonders gefährdet sind. Nachdem in Wien am 8. Dezember 1881 im Burgtheater ein Feuer 384 Zuschauer getötet hatte, traten neue Vorschriften in Kraft. Notausgänge, nach außen öffnende Türen und feuerfeste Vorhänge wurden zur Pflicht. Im selben Jahr nahm das Londoner Savoy Theatre als erstes Haus der Theatergeschichte eine vollständig elektrisch betriebene Beleuchtungsanlage in Betrieb.

Brennende Heldin

Noch bis zur Jahrhundertwende wurde die Szene mit offenem Gaslicht beleuchtet, und wer sich einmal durch die Reihen gequetscht hat, versteht das Problem der Massenevakuierung. Hinzu kommt ein strukturelles Missverständnis: Ein Theaterpublikum braucht manchmal einen Moment, bis es rafft, dass der Alarm nicht zum Spiel gehört, sondern seine Ursache in der Wirklichkeit hat. Eine Verzögerung, die das Leben kosten kann.

Prädestiniert ist der 3. Akt aus Kleists „Käthchen von Heilbronn“, in dem die Titelheldin in ein brennendes Haus rennt. Vertrauen wir darauf, dass derjenige, der den Knopf drückt, um die Löschanlage in Betrieb zu setzen, das fiktive Drama vom echten Brandfall unterscheiden kann. Die Automatik ist jedenfalls regelmäßig daran gescheitert.