Schon vor Tagen hat sich Ärger angekündigt: „Wenn ihr weiter meinen Song auf Friedrich Merz’ Veranstaltungen benutzt, werde ich rechtliche Schritte einleiten“, schrieb der Weddinger Rapper Soho Bani in seiner Instagram-Story.
Konkret ging es darum, dass das Lied „Zeit, dass sich was dreht“ Ende Oktober bei einer Veranstaltung der Jungen Union, der Jugendorganisation der CDU/CSU, verwendet wurde – als der Kanzlerkandidat der Union, Friedrich Merz, im sachsen-anhaltischen Halle an der Saale die Bühne für das Event betrat, das auch als frühe Wahlkampfveranstaltung betrachtet werden kann. „Begrüßt mit mir den nächsten Kanzler der Bundesrepublik Deutschland“, lautete die Anmoderation für Friedrich Merz.
Grönemeyer behält sich weitere juristische Schritte vor
Offenbar hat nicht bloß Soho Bani selbst an dieser politischen Instrumentalisierung seines Liedes Anstoß genommen – sondern auch sein Duettpartner Herbert Grönemeyer, von dem die ursprüngliche 2006er-Version des Liedes stammt, das seinerzeit auch Deutschlands WM-Hymne war; nun aber in der aktualisierten Version deutlich politischer daherkommt.
Der nach vielen Jahren in London inzwischen wieder in Berlin lebende Herbert Grönemeyer verbietet der CDU, seinen Hit „Zeit, dass sich was dreht“ für den Wahlkampf für Friedrich Merz zu nutzen. Das bestätigte sein Medienanwalt Dr. Christian Schertz der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
Grönemeyer verlangt nach Angaben von Medienanwalt Schertz in einem Schreiben an die Christdemokraten und deren Jugendorganisation, zu unterlassen, den Song für Wahlwerbezwecke der CDU zu nutzen, öffentlich aufzuführen oder auf andere Art zu verbreiten. Zudem müsse die bisherige Verbreitung online gelöscht werden. Man behalte sich weitere juristische Schritte vor.


