Kulturstaatsminister

Ausbau der Nationalbibliothek in Leipzig: Wolfram Weimer ignoriert die Gesetzeslage

Der Erweiterungsbau der Deutschen Bücherei Leipzig soll gestoppt werden. Der Kulturstaatsminister nennt das Sammeln von Papier nicht mehr zeitgemäß. Ein Kommentar.

Das Gebäude der Deutschen Nationalbibliothek am Deutschen Platz in Leipzig
Das Gebäude der Deutschen Nationalbibliothek am Deutschen Platz in LeipzigRalf Martin Hentrich/imago

Der Kulturstaatsminister Wolfram Weimer steht wegen seines Umgangs mit dem Deutschen Buchhandlungspreis stark in der Kritik. Will er davon ablenken, indem er nun an anderer Stelle Errungenschaften des geistigen Lebens attackiert? Oder wie lässt sich erklären, dass er gegen den geplanten Erweiterungsbau der Nationalbibliothek in Leipzig entschieden hat?

In Leipzig liegt der Ursprung der Deutschen Nationalbibliothek mit der 1912 gegründeten Deutschen Bücherei, 1947 wurde ein Pendant in Frankfurt am Main gegründet. Beide Einrichtungen wurden mit der deutschen Vereinigung 1990 zusammengeführt. Die Standorte in den Städten, in denen auch die großen Buchmessen abgehalten werden, blieben bestehen. Gemeinschaftlich erfüllen sie die Aufgabe, „alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die in körperlicher Form verbreitet oder in unkörperlicher Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden“, zu sammeln und so aufzubewahren, dass sie gefunden und genutzt werden können.

Eine Sammlung braucht Platz, wir wissen das aus Berlin, wo die Zentral- und Landesbibliothek seit Jahrzehnten auf einen Neubau wartet. Auch in Leipzig schwinden die räumlichen Möglichkeiten. Ein neues Magazingebäude am Deutschen Platz sollte der langfristigen Archivierung der Bestände dienen. Geplant wurde es seit 2018 unter Beteiligung von Weimers Vorvorgängerin Monika Grütters und des sächsischen Finanzministeriums. Ein Architekturwettbewerb war europaweit ausgeschrieben worden, der Entwurf eines Dresdener Büros wurde ausgewählt, dessen konkretes Konzept liegt seit August 2025 vor.

Weimer konterkariert seine eigenen Aussagen

Laut einer Mitteilung der Deutschen Nationalbibliothek vom 12. März erklärte Staatsminister Weimer seine Entscheidung gegen den Bau damit, dass die Sammlung körperlicher Medienwerke nicht mehr zeitgemäß sei; die Deutsche Nationalbibliothek solle sich stärker auf die digitale Sammlung konzentrieren.

Das konterkariert seine Aussagen zum Tag der Bibliotheken am 23. Oktober 2025, als er Bibliotheken „Grundpfeiler der Aufklärung“ nannte, „gerade in Zeiten der Digitalität“. Sie würden gesichertes Wissen bewahren und „unterstützen die Informationsfreiheit als wichtige Grundlage für Demokratie und Meinungsvielfalt, gegen Fake News und Geschichtsrevisionismus“. In derselben Erklärung heißt es: „Eine besondere Rolle nimmt die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) ein. Als zentrale Archivbibliothek und ,Gedächtnis der Nation‘ sammelt sie alle Medienwerke, die seit 1913 in Deutschland veröffentlicht wurden.“

Warum findet der Staatsminister etwas, das er im Herbst noch für wichtig hielt, zum Ende des Winters weniger bedeutend? Es geht hier allerdings nicht um seine persönliche Meinung. Er ignoriert die Gesetzeslage. Anders als Buchhandlungen, die entscheiden können, ob sie Publikationen rechter, linker oder ausschließlich von Ratgeber-Verlagen anbieten wollen, ist die Deutsche Nationalbibliothek „wertungsfrei“ zur Sammlung aller in Deutschland veröffentlichten Medienwerke und aller im Ausland veröffentlichten deutschsprachigen Medienwerke verpflichtet.

Wenn er die physische Sammlung gegen die digitale ausspielt, legt dies nahe, dass Herr Weimer die Bibliothekare als altmodische Bücherwürmer hinstellen möchte, als „nicht mehr zeitgemäß“. Allerdings befanden sich im Jahr 2024 im Gesamtbestand der von der Deutschen Nationalbibliothek gesammelten 53.102.297 Dinge bereits 17.402.297 Netzpublikationen. Übrigens fast so viele wie Bücher: 17.906.367.