Buchhandlungspreis

Anwälte erheben neue Vorwürfe: Weimer hat ausgeschlossene Buchhandlungen „belogen“

Der Kulturstaatsminister schließt drei Buchläden von einer Preisverleihung aus. Diese erheben nun neue Vorwürfe gegen Wolfram Weimer.

Die Buchhandlungen wehren sich juristisch gegen Wolfram Weimer.
Die Buchhandlungen wehren sich juristisch gegen Wolfram Weimer.Annette Riedl/dpa

Die drei Buchhandlungen, die von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) von der Nominiertenliste für den Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossen wurden, haben neue Vorwürfe erhoben. In einer Pressemitteilung einer Anwaltskanzlei, die die Buchhandlungen „The Golden Shop“ in Bremen, „Rote Straße“ in Göttingen und „Zur schwankenden Weltkugel“ in Berlin vertritt, heißt es, Weimer habe die Buchhandlungen „belogen“.

„Der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM) hat die drei vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossenen Buchhandlungen aktiv getäuscht“, heißt es in der Mitteilung.

Buchhandlungen veröffentlichen Mail des BKM

In einer Mail des BKM vom 10. Februar an die Buchhandlungen habe es geheißen, die Buchhandlungen „seien von der unabhängigen Jury nicht für eine Auszeichnung ausgewählt“ worden. „Die Jury hat sich bei dem sehr hohen Niveau der Bewerbungen die Entscheidungsfindung nicht leicht gemacht“, hieß es weiter. Die Jury habe in ihrer Stellungnahme klargestellt, dass sie die drei Buchhandlungen als Preisträgerinnen vorgesehen hatte. Die Entscheidung des BKM sei nachträglich getroffen worden.

„Der BKM hat wahrheitswidrig behauptet, die Buchhändlerinnen wären von der Jury nicht für den renommierten Buchhandlungspreis ausgewählt worden“, heißt es in der Mitteilung weiter. 

Mittlerweile sei bekannt geworden, dass zwei der drei ausgeschlossenen Buchhandlungen sogar als „besonders herausragend“ prämiert worden wären und einen Preis in Höhe von 15.000 Euro erhalten hätten. Dabei handele es sich um die Buchhandlungen in Bremen und Göttingen.

Eine Sprecherin Weimers verwies dagegen darauf, es sei eine „standardisierte Absage“ verschickt worden. „Die Mail ging an alle Buchhandlungen, die nicht ausgezeichnet werden sollten“, teilte sie der Deutschen Presse-Agentur mit. „Aus Gründen des Geheimschutzes gab es in den betreffenden drei Sonderfällen keine andere Handhabe.

Die Klagen gegen den BKM und das Bundesamt für Verfassungsschutz seien seit Dienstag vor den Verwaltungsgerichten Berlin und Köln anhängig, so die Anwaltskanzlei weiter. Man wolle auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde an das Kanzleramt prüfen.

Weimer hatte am Mittwoch die Verleihung des Preises im Rahmen der Leipziger Buchmesse abgesagt. Der Deutsche Buchhandlungspreis wird seit 2015 vom Bund vergeben. Die Auszeichnung ist mit Preisgeldern zwischen 7000 und 25.000 Euro verbunden; zehn größere unabhängige Buchhandlungen erhalten ein undotiertes Gütesiegel. In diesem Jahr hatten sich 483 Buchhandlungen beworben. (mit dpa)