Den Segnungen technologischer Entwicklungen im audiovisuellen Bereich vermag man sich kaum zu entziehen, wenn sie derart sympathisch vorgetragen werden wie durch Paul McCartney. Der kündigte soeben einen letzten Song der Beatles an, zu dem sich noch alte, eigentlich unbrauchbare Tonaufnahmen aufgefunden haben. Künstliche Intelligenz kann alles, und so könnten in ein paar Wochen die Beatles-Komponisten John Lennon und Paul McCartney noch einmal gemeinsam singen als sei es gestern gewesen: „Now And Then“.
Fälschungen hat es immer gegeben
Paul McCartney äußerte sich durchaus kritisch zum Gebrauch von KI, er weiß nur zu genau, dass damit auch Schindluder getrieben werden kann. Längst kursieren Tondokumente, in denen die Beatles vermeintlich gemeinsam mit den Beach Boys singen, obwohl sie dergleichen nie getan haben. Fälschungen hat es immer gegeben. Noch nie aber sind sie derart schwer von Authentizität und Echtheit zu unterscheiden gewesen.
Es darf bezweifelt werden, dass ein EU-Gesetz, wie es gerade auf den Weg gebracht wurde, derlei Entwicklungen Einhalt zu gebieten vermag. Das EU-Parlament hat einen entsprechenden Text verabschiedet, der in den kommenden Monaten mit den Mitgliedstaaten und der EU-Kommission weiter verhandelt werden muss. So soll im öffentlichen Raum der Einsatz von Gesichtserkennungssystemen verboten werden. Chinesische Praktiken totalitaristischer Überwachung dienen dabei als abschreckendes Beispiel.


