Kasachstans Handelsministerium hat die in den Medien verbreiteten Informationen über das Verbot der Lieferung von 106 Warenarten nach Russland im Zusammenhang mit westlichen Sanktionen offiziell als inkorrekt bezeichnet.
„Die Regulierung der Handelsbeziehungen zwischen Kasachstan und Russland erfolgt in voller Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Vertrags über die Eurasische Wirtschaftsunion“, teilte das Ministerium am späten Donnerstagsabend mit. „Im Zusammenhang mit Russland-Sanktionen gab es keine Exportverbote für Waren in die Russische Föderation.“
Kasachstans Vize-Handelsminister: „Komplette“ Einschränkung der Lieferung von 106 Militärgütern nach Russland
Mehrere kasachische Medien haben am Donnerstag, darunter Kaztag und Vlast.kz, unabhängig voneinander unter Berufung auf den stellvertretenden Handels- und Integrationsminister Kairat Torebayev berichtet, die zentralasiatische Republik Kasachstan habe den Verkauf von 106 Warenarten nach Russland untersagt. „Wir haben den Export (von 106 verschiedenen Waren, Anm. d. Red.) komplett eingeschränkt“, zitierte Vlast.kz Torebayev. Er erwähnte dabei Ersatzteile für Drohnen, Spezialelektronik und Chips. Andere Waren werden nach Russland exportiert, fügte der Vize-Handelsminister hinzu. Die „komplette“ Einschränkung gelte sowohl für kasachische als auch für ausländische Hersteller, hieß es.
Das Handelsministerium dementiert nun die Interpretation, dass es sich dabei um ein Verbot handele. Das Handelsministerium stellte klar, dass der Handel mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, die also auch zum militärischen Zweck verwendet werden könnten und der Exportkontrolle unterliegen, im Einklang „mit den internationalen Verpflichtungen“ Kasachstans erfolge. „Für solche Waren ist es notwendig, eine entsprechende Lizenz für den Export, Import und Transit einzuholen“, erklärte das Ministerium und wies darauf hin, dass die Exportkontrolle für solche Waren seit über 20 Jahren in Kraft sei. Die 106 Arten von Gütern, die Vizeminister Kairat Torebayev als Antwort auf die Frage eines Journalisten am Rande der Senatssitzung erwähnt habe, seien in der Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck enthalten, zitiert die russische Zeitung Kommersant aus einer Antwort des Handelsministeriums auf Anfrage der Zeitung.
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Seit 2010 ist Kasachstan Mitglied einer Zollunion mit Russland und Belarus, seit 2015 – der sogenannten Eurasischen Wirtschaftsunion, eines Zusammenschlusses von Russland, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan und Armenien zu einem Binnenmarkt ebenfalls mit Zollunion. Das heißt, dass der Export von Waren ohne doppelten Verwendungszweck keiner Zollkontrolle unterliegt. Das ermöglicht potenziell auch den Transit von anderen Waren über Kasachstan nach Russland, die die EU im Zusammenhang mit dem russischen Angriff auf die Ukraine auf die Sanktionsliste setzte.


