Eltern können sich ab dem nächsten Jahr über mehr Rente freuen. Denn dann steigt die Mütterrente. Dabei handelt es sich nicht um eine eigene Rente, sondern um die Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei der Rentenberechnung. Die Mütterrente gilt auch für Väter und alle Erziehungsberechtigten, die Kindererziehungszeiten in Anspruch nehmen. Ihnen werden für ihre vor 1992 geborenen Kinder bis zu sechs Monate länger Kindererziehungszeiten für die Rente angerechnet.
Die im Dezember letzten Jahres beschlossene Mütterrente III soll die für die Rente erheblichen Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder ab 2027 sogar auf bis zu 36 Monate ausweiten. Damit werden auch díese Eltern den Müttern und Vätern gleichgestellt, deren Kinder nach dem 1. Januar 1992 geboren sind. Ihnen werden längst bis zu drei Kindererziehungsjahre für ihre Rente angerechnet.

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