Entlastungen

Gasabschlag im Dezember: Gasag, Vattenfall und BBU gehen auf unsere Fragen ein

Im Dezember soll der Staat die Haushalte durch die Übernahme des Gasabschlags entlasten. Wie das geht und worauf sich Mieter einstellen müssen.

Blick auf das Kundenzentrum in der Zentrale des Energieversorgers Gasag.
Blick auf das Kundenzentrum in der Zentrale des Energieversorgers Gasag.picture alliance/dpa | Jörg Carstensen

Die Gaspreisbremse lässt noch auf sich warten, also erhalten Haushalte und kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1500 MWh Gas vorerst die sogenannte Soforthilfe im Dezember. Die Verbraucher von Gas und Fernwärme, Vermieter und Mieter müssen sich jedoch auf unterschiedliche Vorgehensweisen einstellen, wie eine Befragung der Berliner Zeitung zeigt.

Gasag: Kunden müssen Dezemberabschlag nicht überweisen

Welche Summe wird vom Staat übernommen? Laut dem Berliner Grundversorger für Gas, Gasag, berechnet sich der Entlastungsanspruch für die Haushaltskunden auf Basis des Jahresverbrauchs, der im September 2022 für jeden einzelnen Haushalt prognostiziert wurde, und der mit dem am 1. Dezember geltenden Gaspreis des Versorgers multipliziert und dann durch zwölf geteilt wird.

Dieser Entlastungsbetrag wird dann mit dem Dezemberabschlag verrechnet. „Dazu wird der im Dezember fällige Abschlag von uns nicht abgebucht oder muss von den Kundinnen und Kunden nicht überwiesen werden“, teilt Gasag-Sprecherin Ursula Luchner mit. Die endgültige Abrechnung des Entlastungsanspruchs erfolge dann mit der nächsten Jahresabrechnung.

Vattenfall: Die Verbraucher werden den Dezemberabschlag überweisen müssen

Der Grundversorger Berlins für die Fernwärme, Vattenfall, berechnet den Entlastungsbetrag für die Wärmekunden ebenfalls individuell und abhängig von den vereinbarten Abschlagszahlungen. Aber anders als die Gaskunden werden die Fernwärmekunden ihren Dezemberabschlag an den Versorger überweisen müssen. „Das liegt daran, dass es in der Fernwärme oftmals gar keine monatlichen Abschläge gibt, sondern quartalsweise Abschläge oder andere individuelle Zahlungsvereinbarungen mit den Gebäudeeigentümern“, erklärt der Vattenfall-Sprecher Christian Jekat.

Das Unternehmen geht aktuell davon aus, dass der Bund die finanziellen Mittel zügig und wie angekündigt noch im Monat Dezember bereitstellen wird. Die individuelle Auszahlung an die Vertragspartner werde Vattenfall in diesem Fall Ende Dezember 2022 vornehmen, sagt der Vattenfall-Sprecher. Mit den Vertragspartnern werden allerdings die Gebäudeeigentümer gemeint, denn es besteht kein Vertragsverhältnis zwischen der Vattenfall Wärme und Mietern. Die Weitergabe der Zahlung an Mieter sei die Sache der Vermieter. Bei Wohneigentümergemeinschaften erfolge die Weitergabe der Zahlung durch die beauftragte Hausverwaltung.

Keine „Soforthilfe“ für die Mieter?

Die Tatsache, dass nur wenige Gaskunden direkte Verträge mit dem Gasversorger haben, macht aus der gut gemeinten Soforthilfe eine Entlastung, die irgendwann mit der Jahresabrechnung kommt. Im Moment weist alles darauf hin, dass die Mieter ihren Gasabschlag im Dezember wie normal mit der Warmmiete überweisen müssten – es sei denn, sie haben es mit privaten Vermietern anders vereinbart.

Landeseigene Wohnungsunternehmen wie Degewo, Howoge oder Gesobau prüfen derzeit noch die Umsetzung des Gesetzes. Eine Handlungsempfehlung des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU), der landeseigene, genossenschaftliche und private Wohnungsunternehmen vertritt, bestätigt jedoch die Annahme. „Grundsätzlich soll die Berücksichtigung der Entlastung des Vermieters nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz in der Heizkostenabrechnung der Mieterinnen und Mieter für das Jahr 2022 im Jahr 2023 erfolgen“, kommentiert die BBU-Sprecherin Yvonne Bär auf Anfrage.

Nach diesem Prinzip sollen alle Berliner Wohnungsunternehmen mit dem Dezemberabschlag umgehen. Mieter, deren Vorauszahlungen in den letzten neun Monaten angepasst wurden oder deren Mietverträge nach Februar 2022 abgeschlossen wurden, genießen jedoch eine Ausnahme und können schon früher entlastet werden. Die ersten werden von der erhöhten Vorauszahlung für den Monat Dezember freigestellt; die mit den Neuverträgen von einem Beitrag in Höhe von 25 Prozent der Betriebskostenvorauszahlung für Dezember 2022. „Dies bedeutet, dass die Mieter den anteiligen Betrag nicht schulden“, so der BBU. Falls das Wohnungsunternehmen diesen Betrag doch abgebucht habe, stehe den Mietern ein Rückzahlungsanspruch zu, den sie geltend machen müssten.

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