Vor dem Landgericht München klagt die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) gegen das ZDF. Manuel Ostermann, stellvertretender Bundesvorsitzender der DPolG, geht sowohl persönlich als auch im Namen der Gewerkschaft gegen eine Ausgabe des „ZDF Magazin Royale“ vor.
In der Sendung bezeichnete Jan Böhmermann Ostermann unter anderem als „Herrenmensch im Skoda“, „drei Viertel gefüllten Boxsack mit Blitzkriegfrisur“ und „selbstradikalisierten Michel“. Laut Klage werde er dadurch „auf eine physisch-geistige Karikatur eines problematischen Polizeibeamten mit rechtsextremer Gesinnung reduziert und zugleich mit NS-Vokabular assoziiert“.
Ostermann wird von der Medienrechtskanzlei Höcker vertreten und ist persönlich erschienen. Wenige Stunden vor Prozessbeginn sagt Ostermann der Berliner Zeitung: „Jan Böhmermann versucht permanent, unter dem Deckmantel von Satire Menschen zum Teil mit widerwärtiger Rhetorik und Methode existenziell zu zerstören.“
Weiter erklärte er: „Dass er meine Kollegen weiter durch den Dreck zieht, muss aufhören. Die Sendung muss vom Netz.“ Und: „Es kann nicht sein, dass es Hausdurchsuchungen bei Normalbürgern wegen einer Aussage wie Schwachkopf gibt und ein Fernsehmoderator mit schlimmeren Beleidigungen ungeschoren davonkommt. Damit muss Schluss sein.“

Zur Vergütung Böhmermanns sagte Ostermann: „Das Geld von Herrn Böhmermann könnte man besser in eine bessere Ausstattung unserer Polizei stecken.“
Programmbeschwerde beim ZDF ohne Antwort
Eine Programmbeschwerde beim ZDF sei „bis heute nicht beantwortet und endgültig bearbeitet“. Auf einen Brief an Intendant Norbert Himmler habe er keine Antwort erhalten. „Er duckt sich weg.“
Inhaltlich ging es in der Sendung um das Bundesaufnahmeprogramm (BAP). Böhmermann fragte, ob „meine Bundespolizei bewusst Afghanen mit mutmaßlich fehlerhaften Papieren“ habe einreisen lassen. Die Bundespolizei weist das zurück und verweist auf ihre beratende Rolle; Visa-Entscheidungen lägen beim Auswärtigen Amt.

Mehrfach vor Gericht verloren
Der Fall reiht sich in mehrere juristische Auseinandersetzungen um Böhmermann ein. Im Verfahren des ehemaligen BSI-Präsidenten Arne Schönbohm untersagte das Landgericht München I mehrere Aussagen als unwahre Tatsachenbehauptungen. Auch Teile des Erdoğan-„Schmähgedichts“ wurden gerichtlich untersagt.


