Studium

Vorwurf der „Günstlingswirtschaft“ gegen Giffeys Doktormutter: Masterstudent zieht vor Gericht

Ein Student der Freien Universität klagt gegen ein Zweitgutachten. Er sieht strukturelle Probleme im Umfeld des Otto-Suhr-Instituts.

Ein Masterstudent der Freien Universität geht gerichtlich gegen ein Zweitgutachten seiner Arbeit vor.
Ein Masterstudent der Freien Universität geht gerichtlich gegen ein Zweitgutachten seiner Arbeit vor.Sabine Gudath

Vor dem Verwaltungsgericht Berlin ist am Donnerstag ein Streit um die Bewertung einer Masterarbeit an der Freien Universität (FU) eskaliert: Der Politikwissenschaftsstudent Philip Schmidt geht gegen ein Zweitgutachten vor und erhebt Vorwürfe gegen die Politikwissenschaftlerin Tanja Börzel. Zugleich zieht er Parallelen zum Fall der früheren Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey. Auch Fragen der politischen Haltung und Gendersprache spielen eine Rolle.

Schmidt, der am Otto-Suhr-Institut zu Afghanistan geforscht hat, erhielt für seine Arbeit zunächst die Note 1,3, während der Politikwissenschaftler Tobias Hofmann sie später mit 3,3 bewertete. Der Student begehrt vom Richter, das Zweitgutachten für nichtig zu erklären und eine neue Begutachtung durch einen anderen Prüfer zu erreichen. Dabei macht er eine mögliche Befangenheit im Umfeld von Franziska Giffeys Doktormutter Tanja Börzel geltend.

Einschätzung des Einzelrichters

Der zuständige Einzelrichter machte in der mündlichen Verhandlung deutlich, dass die Erfolgsaussichten der Klage begrenzt sein dürften. Weder bei der Bestellung des Zweitgutachters noch bei dem Vorwurf einer Befangenheit seien bislang hinreichende Anhaltspunkte für Rechtsfehler erkennbar.

Inhaltlich verwies das Gericht auf den weiten Bewertungsspielraum von Prüfern. Deutlich voneinander abweichende Noten allein begründeten noch keinen Bewertungsfehler. Zudem haben die Gutachter ausführliche Bewertungsprotokolle eingereicht, die die Bewertung ausreichend begründen, so der Richter sinngemäß.

Giffey-Fall als Bezugspunkt

Auch die Rolle der Politikwissenschaftlerin Prof. Dr. Tanja Börzel, die durch den Giffey-Plagiat-Fall bundesweite Bekanntheit erlangt hat, spielte in der Verhandlung eine nicht unwesentliche Rolle.

Börzel ist die Vorsitzende des Prüfungsausschusses Internationale Beziehungen und damit die Hauptverantwortliche für alle Bewertungen im Rahmen des Studienganges Internationale Beziehungen, in welchem Schmidt studiert.

Er sieht Parallelen zu seinem eigenen Verfahren und verweist auf Kritik, die bereits damals geäußert wurde, unter anderem an möglichen Verflechtungen im Prüfprozess der akademischen Arbeiten: Börzel war im Fall Giffey nicht nur Doktormutter, sondern auch in das erste Prüfverfahren eingebunden – eine Doppelrolle, die später mit Blick auf mögliche Interessenkonflikte kritisiert wurde.

Giffey wurde 2020 Plagiat in ihrer Dissertation vorgeworfen. Damals war die FU zunächst zu dem Ergebnis gekommen, die Arbeit lediglich zu rügen und den Doktortitel zu belassen, bevor sie ihn nach einem zweiten Prüfverfahren 2021 doch entzog.

„Netzwerke“ und Vorwurf mangelnder Unabhängigkeit

Daran anknüpfend wirft der Kläger Börzel eine zentrale Rolle in Strukturen vor, in denen es aus seiner Sicht zu Intransparenz und möglicher „Günstlingswirtschaft“ bei Prüfungsverfahren kommt.

Er sprach dabei auch personelle Verbindungen am Otto-Suhr-Institut an: Börzel ist dort seit Jahren in zentralen Gremien tätig, ihr Ehemann, der Politikwissenschaftler Thomas Risse, lehrt ebenfalls am Institut. Der Kläger machte geltend, dass auch Zweitgutachter Tobias Hofmann am Otto-Suhr-Institut tätig und mit Börzel gut vernetzt sei; er stellte vor diesem Hintergrund die Unabhängigkeit des Gutachtens infrage. Die Beklagtenseite wies diese Darstellung zurück.

Streit um Gendersprache und politisches Umfeld

Ein weiterer Schwerpunkt der Verhandlung waren politische Differenzen: Der Kläger verwies auf unterschiedliche Auffassungen zur Verwendung geschlechtergerechter Sprache sowie auf seine eigene politische Positionierung. Auch seine Mitgliedschaften in der FDP und in einer Studentenverbindung würden seiner Ansicht nach bei Teilen der Dozenten nicht gut angekommen; all das hätte seiner Ansicht nach Einfluss auf die Bewertung.

So äußerte er den Eindruck, dass am Institut ein bestimmtes politisches Milieu vorherrsche, in welchem er mit Blick auf seine Vita Nachteile hätte. Dieses Mileu sei, sinngemäß, politisch nach links orientiert. Daraus leitete er Zweifel an der Neutralität des Zweitgutachtens ab.

Das Gericht zeigte sich jedoch unbeeindruckt. Für eine erfolgreiche Befangenheitsrüge genügten die bloßen Vermutungen nicht.

Entscheidung steht noch aus

Der Zweitgutachter Tobias Hofmann sowie die Hauptangeklagte Tanja Börzel wurden in der Verhandlung vertreten. Die Entscheidung des Gerichts soll in den kommenden Wochen schriftlich zugestellt werden.

Sollte das Gericht dem Kläger Recht geben, müsste das Zweitgutachten aufgehoben und eine neue Bewertung seiner Masterarbeit erfolgen. Andernfalls bliebe es bei der bisherigen Benotung.