Arbeitsrecht

Fristlose Kündigung nach Sylt-Eklat: Ist das überhaupt rechtens?

Nach den „Döp“-Gesängen auf Sylt kündigten zwei Arbeitgeber ihren Mitarbeitern. Ein ähnlicher Fall aus NRW zeigt: Es ist unwahrscheinlich, dass dies Bestand haben könnte.

Seit einer Woche im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit: der Club Pony in Kampen auf Sylt.
Seit einer Woche im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit: der Club Pony in Kampen auf Sylt.imago images/Eventpress

Vor einer Woche ging ein Video aus Sylt viral. Es zeigte offensichtlich betrunkene junge Leute, die im Edelclub Pony zu Gigi D’Agostinos Hit „L’amour toujours“ eine Neonazi-Parole grölten: „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!“ Einer von ihnen winkte zum Lied mit dem erhobenen rechten Arm und imitierte mit dem linken eine Art Hitlerbärtchen.

Binnen weniger Stunden machten Nutzer sozialer Medien ihre Namen, Adressen und Arbeitgeber ausfindig. Zuerst war eine junge Frau betroffen, die im Vordergrund des Videos zu sehen ist und bei der Influencerin Milena Karl arbeitete. Instagram-Nutzer forderten diese auf, ihre Mitarbeiterin zu feuern. Was sie dann auch tat: Milena Karl teilte auf ihrem Profil mit, das Anstellungsverhältnis mit der Mitarbeiterin sei „mit sofortiger Wirkung“ aufgelöst worden. Dann kündigte auch die Werbeagentur Serviceplan Group dem jungen Mann fristlos, der einen Hitlergruß angedeutet haben soll.

Berliner Zeitung

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