Zwei Messerattacken, zwei Schuldfragen

Straftäter, die „schuldunfähig“ sind: Wie Gutachter entscheiden – und wann sie irren

Tausende psychisch kranke oder alkoholisierte Straftäter gelten in Deutschland als nicht schuldfähig. Dabei kam es immer wieder zu spektakulären Fehlern.

Ein Angeklagter mit seinem Anwalt während seines Prozesses vor Gericht
Ein Angeklagter mit seinem Anwalt während seines Prozesses vor GerichtHauke-Christian Dittrich/dpa

Beide Taten machten sprachlos, und beide Male folgte auf den ersten Schock ein zweiter. Der Messerangriff im Aschaffenburger Schöntal-Park im vergangenen Januar: Ein 28-jähriger Afghane attackiert eine Gruppe Kinder, ein zweijähriger Junge stirbt, ebenso wie ein Erwachsener, der den Kindern zur Hilfe eilt. Das Attentat im Hamburger Hauptbahnhof im Mai: Eine 39-jährige Deutsche sticht mit einem Messer wahllos auf Menschen ein, verletzt 15 von ihnen teils schwer, bis sie von einem Syrer, der als Flüchtling nach Deutschland kam, und einem Tschetschenen überwältigt wird. Nach beiden Taten stuften Behörden die Tatverdächtigen als wahrscheinlich schuldunfähig ein.

Berliner Zeitung

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