Urteil zur Wahlwiederholung

Wahlwiederholung: Warum sich der Richterspruch aus Karlsruhe gut anfühlt

Jeder fünfte Berliner darf am 11. Februar erneut den Bundestag wählen. Das Prozedere ist kompliziert, aber es ist wohl das beste, das wir kriegen können. Ein Kommentar.

In einem Wahllokal hängt neben einer Wahlkabine eine Berlin-Flagge.
In einem Wahllokal hängt neben einer Wahlkabine eine Berlin-Flagge.Christophe Gateau/dpa

Karlsruhe hat entschieden. In Berlin muss die Bundestagswahl zum Teil wiederholt werden. Am 11. Februar, so viel wissen wir, darf in rund einem Fünftel aller Berliner Wahlbezirke noch einmal abgestimmt werden. Überall dort, wo es an jenem verhängnisvollen 26. September 2021 relevante Fehler gab.

Berliner Zeitung

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