„Islamischer Staat“

Klage gegen Abschiebung: Deutscher IS-Chef und Terrorunterstützer bald auf freiem Fuß?

Die Bundesregierung will deutlich härter durchgreifen: Straffällige Asylbewerber sollen schneller abgeschoben werden. Das ist der Plan. Doch die Realität sieht anders aus.

Abu Walaa, mutmaßlicher Anführer der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) in Deutschland
Abu Walaa, mutmaßlicher Anführer der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) in DeutschlandJulian Stratenschulte/Pool/dpa

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) kündigte Ende letzten Jahres an, „im großen Stil“ abschieben zu wollen. Die Realität sieht anders aus. Das liegt unter anderem auch daran, dass gegen eine Abschiebung Einspruch erhoben werden kann. Davon machen auch rechtskräftig verurteilte Terrorunterstützer Gebrauch, unter anderen Abu Walaa, der ehemalige Deutschland-Chef der Terrorgruppe „Islamischer Staat“ (IS).

2021 wurde Walaa wegen Terrorunterstützung in Niedersachsen zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Im September stellte der Landkreis Viersen – dort ist der Verurteilte momentan in einer Haftanstalt untergebracht – eine Ausreiseverfügung. Der Salafist soll das Land verlassen, doch Walaa geht rechtlich dagegen vor und hat eine Klage beim Landgericht Düsseldorf eingereicht.

Walaa half jungen Islamisten bei der Ausreise in IS-beherrschte Gebiete

Laut Behörden ist Walaa, der mit vollständigem Namen Ahmad Adulaziz Abdullah A. heißt, eine Schlüsselfigur in der radikalislamischen Szene in Deutschland und einer der gefährlichsten Salafisten Europas. Zwischen 2014 und 2016 soll er junge Islamisten bei der Ausreise in die vom IS beherrschten Gebiete in Syrien und dem Irak unterstützt haben. Das Gericht sprach Walaa daher unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und wegen Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat schuldig.

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Das reicht aber nicht aus, um den IS-Terroristen ohne weiteres abzuschieben, da die Bundesregierung bisher kein Rücknahme-Abkommen mit dem Irak abgeschlossen hat. Der gebürtige Iraker Abu Walaa müsste aber in eben dieses Land abgeschoben werden. Ein weiterer Aspekt, der die Abschiebung verhindern könnte, sind Walaas sieben Kinder, die mit seinen beiden Frauen in Deutschland leben.

In Kürze wird das Verwaltungsgericht Düsseldorf über die Klage entscheiden. Eine Gerichtssprecherin sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass der genaue Zeitpunkt aber noch nicht feststehe. Da Abu Walaa bereits sechs Jahre in U-Haft saß und zwei weitere Jahre in Haft, ist damit zu rechnen, dass er bald Freigang bekommt. Spätestens nach Verbüßung seiner Strafe wird er wieder auf freien Fuß gesetzt, sofern die Abschiebung bis dahin nicht vollzogen wurde.