Analyse

Frankreich und Deutschland: Warum der FCAS-Kampfjet auf der Kippe steht

Das gemeinsame Kampfjet-Projekt FCAS, an dem Frankreich, Deutschland und Spanien beteiligt sind, zeigt, wie schwierig EU-Rüstungsprojekte geworden sind.

Kampfjets fliegen am Himmel. Wann wird es die ersten KI-betriebenen Maschinen geben?
Kampfjets fliegen am Himmel. Wann wird es die ersten KI-betriebenen Maschinen geben?Helsing

In immer mehr verteidigungspolitischen Fragen scheint es Differenzen zwischen Berlin und Paris zu geben – zuletzt bei der von Berlin forcierten Initiative, europäische Nato-Staaten sollten in den USA Waffensysteme für die Ukraine kaufen. Frankreich will sich daran nicht beteiligen, und will stattdessen eine „maximale Präferenz für europäische Käufe“ für die Ukraine, sagte Regierungssprecherin Sophie Primas. Nun könnte ein großer Streit bei dem gemeinsamen Projekt eines künftigen Kampfjets der 6. Generation, dem Future Combat Air System (FCAS), das ein ganzheitliches integriertes Luftkampfsystem sein soll, gar zu dessen Scheitern führen. Das FCAS steht eigentlich unter dem Vorzeichen, ein genuin europäisches System zu entwickeln, um mit Modellen, die von den USA, aber auch von China, Russland sowie von Großbritannien, Italien und Japan entwickelt werden, ebenbürtig zu sein – und autark.

Das französisch-deutsch-spanische Projekt steht bereits seit Beginn im Jahr 2017 unter der Führung der Franzosen, auch wenn die jeweiligen industriellen Anteile sowie die Stimmrechte der beteiligten Staaten bislang gleich groß sind. Doch die Franzosen wollen nun ihren Anteil und den Führungsanspruch offenbar ausbauen, kolportiert wurde bereits eine Größenordnung von 80 Prozent. Dieses bestreiten die Franzosen zwar. Doch die Zahl macht aus ihrer Sicht durchaus Sinn: Deutsch-französische Rüstungskooperationen sind durch das Aachener Abkommen der beiden Staaten von 2019 und dazugehörige Verträge so geregelt, dass ab einer Beteiligung von mindestens 20 Prozent der Partnerstaat Einspruch gegen Exporte einlegen kann. Dieses gilt zwar nur bei einer Beeinträchtigung der „unmittelbaren Interessen oder ihrer nationalen Sicherheit“ eines der Staaten, wie es im Vertragstext heißt. Doch eine solche Klausel kann breit interpretiert werden.

Berliner Zeitung

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