Über zu hohe Mieten zu klagen, gehört in Berlin schon fast zum guten Ton. Tatsächlich können Vermieter die Preise ihrer Wohnungen aber nicht einfach festlegen, wie sie wollen. Liegt der Mietpreis 20 Prozent über dem Mietspiegel, ist das unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit. Liegt die Miete 50 Prozent oder mehr über dem Mietspiegel, begeht der Vermieter möglicherweise sogar eine Straftat. In beiden Fällen spricht man von Mietwucher.
Die Linke nutzt dieses Phänomen zu ihrem Vorteil. Am 13. November vergangenen Jahres startete ihre Fraktion im Berliner Abgeordnetenhauses einen „Mietwucher-Rechner“. Bürger können damit prüfen, ob ihre Miete über dem Mietspiegel liegt. Wenn dem so ist, können sie ihren Fall auch direkt dem zuständigen Ordnungsamt melden, das ihn prüfen muss. Liegt Mietwucher vor, muss die Miete gesenkt werden. Durch eine zivilrechtliche Klage kann das zu viel gezahlte Geld auch noch vom Vermieter zurückgeholt werden.

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