Justiz

Ex-AfD-Politikerin beleidigt: Warum bleibt „Nazinutte“ straffrei, „Schwachkopf“ bei Habeck aber nicht?

Joana Cotar stellte Strafantrag wegen Beleidigung, der abgewiesen wurde. Bei der „Schwachkopf“-Affäre um Robert Habeck gab es jedoch eine Hausdurchsuchung. Wie kann das sein?

Die ehemalige AfD-Politikerin Joana Cotar wird als „Nazinutte“ bezeichnet – das Verfahren wurde eingestellt.
Die ehemalige AfD-Politikerin Joana Cotar wird als „Nazinutte“ bezeichnet – das Verfahren wurde eingestellt.Jörg Carstensen/dpa

„Heul leise, Nazinutte“ – mit diesen Worten soll die fraktionslose Ex-Bundestagsabgeordnete Joana Cotar auf X beleidigt worden sein. Die ehemalige AfD-Politikerin stellte daraufhin Strafanzeige wegen Beleidigung; die Staatsanwaltschaft Meiningen ermittelte, stellte das Verfahren aber wieder ein. Man könne dem Beschuldigten nicht nachweisen, dass das Profil, von dem die Beleidigung versendet wurde, tatsächlich ihm gehöre.

Auf X stellt Cotar ihre Anzeige ins Verhältnis mit der „Schwachkopf“-Affäre. Im Zuge derer kam es Ende 2024 zu einer Hausdurchsuchung bei einem Rentner aus Bayern, der ein Meme verbreitete, in dem Wirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) mit den Worten „Schwachkopf“ bezeichnet wurde. Cotar schreibt: „Ein ‚Schwachkopf‘-Meme bringt eine Hausdurchsuchung, ein Trampolin-Witz einen Strafbefehl und 800 EUR Strafe.“ Der Begriff „Nazinutte“ bringe hingegen die Einstellung des Verfahrens, so Cotar.

Berliner Zeitung

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