Sieben Jahre nach der ersten Migrationskrise und mitten in einer neuen, größeren, ist die EU nun drauf und dran, ihre bisherige Asylpolitik zu reformieren. Bisher galt in der EU eine Arbeitsteilung, die in etwa den Kräfteverhältnissen zwischen den Mitgliedstaaten entsprach: Die ärmeren Länder an der Peripherie waren dafür zuständig, die reichen Länder in der Mitte und im Norden vor den Migranten zu schützen, die von außerhalb der EU – überwiegend übers Mittelmeer – versuchten, in diese reichen Länder zu kommen. Schafften sie es, durften die Reichen in der Mitte sie den Ärmeren am Rande zurückschicken, und die mussten dann dafür sorgen, dass diese Einwanderer ein ordentliches, rechtsstaatliches, teures, von Gerichten überwachtes Verfahren bekamen, durch das entschieden wurde, ob sie politische Flüchtlinge waren und Asyl bekamen, ob sie anderweitig verfolgt oder gefährdet waren und Schutz bekamen, ob sie nichts dergleichen waren, aber aus humanitären Gründen nicht zurückgeschickt werden konnten (und „geduldet“ wurden) oder ob sie wieder deportiert werden konnten.

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