Normenkontrollklage

Wahlrechtsreform: Opposition zieht vor das Verfassungsgericht

Mit einer Normenkontrollklage soll erreicht werden, dass die Wahl im September nach bisherigem Recht erfolgt.

Friedrich Straetmanns (Linke), Britta Haßelmann (Grüne) und Marco Buschmann (FDP) am Montag bei der Vorstellung der Normenkontrollklage. 
Friedrich Straetmanns (Linke), Britta Haßelmann (Grüne) und Marco Buschmann (FDP) am Montag bei der Vorstellung der Normenkontrollklage.

Berlin-Das neue Wahlrecht ist verworren, verzerrt den Wählerwillen und begünstigt CDU und CSU. Das sind die Hauptgründe, weswegen die Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linke jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Bundeswahlgesetz klagen, das von der großen Koalition im Alleingang durchgesetzt worden war. Am Montag reichten die drei Fraktion eine gemeinsame Normenkontrollklage in Karlsruhe ein. Außerdem beantragten sie, das Gesetz per einstweiliger Verfügung außer Kraft zu setzen. Würde dem stattgegeben, müsste der Bundestag am 26. September nach dem alten Wahlrecht gewählt werden.

Berliner Zeitung

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