Die in der Bundesregierung diskutierten Reformen beim Ehegattensplitting und in der gesetzlichen Krankenversicherung könnten für viele Ehepaare erhebliche finanzielle Folgen haben. Das gilt vor allem für Haushalte, in denen nur eine Person erwerbstätig ist, wie das Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) berechnet hat.
Nach Berechnungen des IW, die der Welt am Sonntag vorliegen, würden Einverdiener-Ehen, je nach Einkommen, jährlich deutlich weniger Geld zur Verfügung haben als bisher.
Mehrbelastung von mehreren Tausend Euro im Jahr
Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 35.000 Euro läge die Mehrbelastung demnach bei rund 2200 Euro im Jahr. Bei 50.000 Euro Einkommen wären es etwa 2400 Euro, bei 100.000 Euro sogar bis zu 5760 Euro.
Hintergrund sind zwei zentrale Vorhaben: Zum einen soll das Ehegattensplitting für künftige Ehen in seiner bisherigen Form wegfallen. Zum anderen steht die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern in der gesetzlichen Krankenversicherung auf dem Prüfstand.
Mehr Menschen würden arbeiten
Aus Sicht des IW könnten die Änderungen jedoch auch eine arbeitsmarktpolitische Wirkung entfalten. „Für den bislang nicht erwerbstätigen Partner entsteht ein klarer Anreiz, eine Beschäftigung aufzunehmen“, erklärte Steuerexperte Tobias Hentze.
Zum einen müsse das geringere Haushaltseinkommen ausgeglichen werden, zum anderen lohne sich zusätzliche Erwerbsarbeit stärker, da mehr vom Verdienst übrig bleibe.
Großer Faktor: Die Krankenmitversicherung
Gerade bei niedrigen und mittleren Einkommen spielt dabei die Krankenversicherung eine entscheidende Rolle. Fällt die kostenlose Mitversicherung weg, müssten nicht arbeitende Partner künftig eigene Beiträge zahlen. Bei höheren Einkommen wäre es vor allem der Wegfall steuerlicher Vorteile, der ins Gewicht fällt.
Für seine Berechnungen ging das IW von einem monatlichen Mindestbeitrag zur Krankenversicherung von 225 Euro für den bislang nicht versicherten Ehepartner aus. Gleichzeitig wurde berücksichtigt, dass diese Beiträge steuerlich absetzbar sind und die Steuerlast entsprechend mindern.
Statt Ehegattensplitting - ein Realsplitting
Die Bundesregierung will das bisherige Ehegattensplitting durch ein sogenanntes Realsplitting ersetzen. Dabei können Partner künftig einen begrenzten Betrag steuerlich übertragen, um ihre Belastung zu optimieren. Als Orientierung dient ein Höchstwert von 13.805 Euro – jener Betrag, der bislang bei Unterhaltszahlungen steuerlich geltend gemacht werden kann.




