Die Finanzlage vieler Landkreise in Deutschland verschärft sich sichtbar. Defizite wachsen, Sozialausgaben steigen, Investitionen geraten unter Druck. Beispiele aus dem Erzgebirgskreis in Sachsen, aus Potsdam-Mittelmark in Brandenburg und aus der Uckermark zeigen, dass es längst nicht mehr um einzelne Fehlentwicklungen geht. Für viele Kommunen ist die finanzielle Schieflage zum strukturellen Dauerzustand geworden.
Im Erzgebirgskreis wird das Problem inzwischen sehr offen benannt. „Der Landkreis ist nicht in der Lage, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen“, erklärte ein Sprecher der Kreisverwaltung. Gleichzeitig sei der Kreis dauerhaft auf Kassenkredite angewiesen, um laufende Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Für 2025 lag das Defizit bei rund 43 Millionen Euro, für 2026 wird mit etwa 75 Millionen Euro gerechnet. Parallel steigen auch die Schulden – unter anderem durch Investitions- und Liquiditätskredite.
Erzgebirgskreis: Pflichtaufgaben treiben die Ausgaben
Der Hauptgrund für die wachsenden Defizite liegt im Sozialbereich. Innerhalb von zwei Jahren stiegen die Sozialausgaben im Erzgebirgskreis massiv – von gut 73 Millionen Euro im Jahr 2022 auf mehr als 129 Millionen Euro im Jahr 2024. Dahinter stehen vor allem höhere Kosten in der Jugendhilfe, steigende Ausgaben in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, wachsende Pflegekosten sowie Leistungen im Bürgergeldsystem.
Auch beim Bürgergeld bleibt ein Teil der Belastung bei den Kommunen. Während der Bund große Teile der Leistungen übernimmt, tragen Landkreise weiterhin Kosten etwa für Unterkunft und Verwaltung.
Solche Leistungen gehören zu den sogenannten Pflichtaufgaben. Landkreise sind gesetzlich verpflichtet, sie zu erfüllen – unabhängig davon, wie sich ihre Einnahmen entwickeln. Genau darin liegt das strukturelle Problem vieler Kommunalhaushalte: Die Kosten steigen schneller als die finanziellen Spielräume.
Investitionsstau bei Schulen und Straßen
Die angespannte Finanzlage wirkt sich direkt auf Investitionen aus. Im Erzgebirgskreis summiert sich der Investitionsrückstand inzwischen auf rund 210 Millionen Euro. Besonders betroffen sind Schulgebäude sowie Straßen- und Verkehrsinfrastruktur.

Das zeigt sich in der Praxis bei vielen Projekten: Brandschutzsanierungen an Schulen müssen über mehrere Jahre gestreckt werden, obwohl Gebäude teilweise dringend modernisiert werden müssten. Auch bei Kreisstraßen werden häufig nur noch dringend notwendige Reparaturen umgesetzt, statt komplette Sanierungen vorzunehmen.
Selbst kleinere Infrastrukturmaßnahmen wie Brückenerneuerungen oder energetische Sanierungen öffentlicher Gebäude werden teilweise verschoben. Steigende Baupreise und Zinsen verschärfen die Situation zusätzlich.
Sparen bei Kultur, Sport und Angeboten für Bürger
Wenn Landkreise sparen müssen, trifft es meist freiwillige Leistungen. Dazu zählen etwa Kulturförderung, Sportanlagen, Bibliotheken, Zuschüsse für Vereine oder soziale Projekte.
Diese Leistungen machen zwar nur einen kleinen Teil der Haushalte aus, sind aber politisch leichter zu kürzen als gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben. Deshalb werden häufig Zuschüsse reduziert, Veranstaltungen gestrichen oder Öffnungszeiten öffentlicher Einrichtungen verkürzt.
Auch im Erzgebirgskreis ist der Spielraum gering. Freiwillige Leistungen machen nur etwa ein Prozent des Haushalts aus – dennoch geraten gerade diese Angebote unter Druck.
Resolution des Kreistages: Appell an Freistaat und Bund
Die angespannte Finanzlage beschäftigte den Kreistag bereits vor fast einem Jahr intensiv. Am 9. April 2025 stand das Thema Kommunalfinanzen im Mittelpunkt einer Sitzung. Zuvor hatte die Landesdirektion Sachsen den Doppelhaushalt des Erzgebirgskreises für 2025 und 2026 nur teilweise genehmigt. Während das Haushaltsjahr 2025 eine Freigabe erhielt, wurde die Entscheidung über den Haushalt 2026 zunächst ausgesetzt. Hintergrund war, dass der Landeshaushalt Sachsens zu diesem Zeitpunkt noch nicht beschlossen war und damit auch unklar blieb, wie hoch der kommunale Finanzausgleich ausfallen würde.

Landrat Rico Anton begrüßte die Teilgenehmigung zwar als wichtigen Schritt für Planungssicherheit und Investitionen. Gleichzeitig erneuerte er jedoch die Forderung, Bund und Freistaat müssten die kommunale Ebene finanziell stärker unterstützen.
Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, unterzeichneten Landrat Anton sowie Vertreter der Kreistagsfraktionen von CDU/FDP, AfD, Freie Wähler und BSW am Rande der Sitzung eine gemeinsame Resolution. Darin appellieren sie an die sächsische Staatsregierung und den Landtag, die Haushalte der Landkreise langfristig zu stabilisieren.
Konkret fordert die Resolution, dass der Freistaat die neuen Verschuldungsspielräume nutzt, die sich aus der Grundgesetzänderung vom März 2025 ergeben haben. Diese zusätzlichen Kreditmöglichkeiten sollten nach Auffassung des Kreistages eingesetzt werden, um die Haushaltsdefizite der Kommunen auszugleichen.
Ein zentraler Punkt ist zudem die Forderung nach einer strukturellen Beteiligung des Freistaates an den Soziallasten der Landkreise. Der Kreistag argumentiert, dass die Sozialausgaben der Landkreise dauerhaft steigen und ohne zusätzliche Unterstützung nicht mehr tragfähig seien.
Neben zusätzlichen Finanzmitteln spricht sich der Kreistag auch für Aufgabenabbau, Deregulierung und eine Begrenzung weiterer Kreditaufnahmen aus.
Die Resolution wurde jedoch nicht von allen Fraktionen getragen. Die Fraktion SPD/Die Grünen sowie die Gruppen Die Linke und Freie Sachsen schlossen sich dem Appell nicht an. Die Gruppe der Freien Sachsen brachte stattdessen eine eigene Resolution ein, die allerdings von keiner anderen Fraktion unterstützt wurde.
Potsdam-Mittelmark: steigende Sozialkosten im Berliner Umland
Ähnliche Entwicklungen zeigen sich sogar im Berliner Speckgürtel im Landkreis Potsdam-Mittelmark. Auch dort rechnet die Verwaltung für 2025 und 2026 mit Defiziten im zweistelligen Millionenbereich.
Die größten Kosten entstehen ebenfalls im Sozialbereich. Besonders die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und die Hilfe zur Pflege treiben die Ausgaben nach oben. In Pflegeeinrichtungen steigen sowohl die Fallzahlen als auch die Kosten pro Fall deutlich.
Gleichzeitig erhöhen Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst sowie steigende Betriebskosten sozialer Einrichtungen den Druck auf den Haushalt. Auch Jugendhilfe, Kindertagesbetreuung und Personalkosten wachsen.
Der finanzielle Spielraum des Landkreises wird damit kleiner – vor allem bei freiwilligen Leistungen wie Kulturangeboten, Sportförderung oder dem öffentlichen Nahverkehr.
Uckermark: Finanzlage wird politisches Thema
Auch in der brandenburgischen Uckermark steht die Haushaltslage inzwischen auf der politischen Agenda. Laut einem Bericht des Nordkurier kämpft der Landkreis mit einem Millionen-Defizit. Vor der Landratswahl im April spielt deshalb auch die Frage eine Rolle, wie die Finanzen des Kreises stabilisiert werden können. Die regierende Landrätin Karina Dörk (CDU) will sich gegen ihren Herausforderer Felix Teichner von der AfD durchsetzen.

Steigende Pflichtausgaben lassen immer weniger Raum für Investitionen. Infrastruktur- und Bildungsprojekte müssen teilweise verschoben werden, während gleichzeitig Sozialausgaben weiter wachsen.
Wenn Kommunen finanziell an ihre Grenzen kommen
Trotz wachsender Defizite können Städte und Landkreise in Deutschland nicht insolvent gehen. Eine kommunale Insolvenz ist rechtlich nicht vorgesehen.
Wenn eine Kommune ihre Finanzen nicht mehr aus eigener Kraft stabilisieren kann, greift die Kommunalaufsicht des jeweiligen Bundeslandes ein. Diese verlangt meist ein Haushaltssicherungskonzept. Darin muss die Kommune darlegen, wie sie Einnahmen erhöhen oder Ausgaben reduzieren will.
In der Praxis bedeutet das häufig höhere Gebühren, steigende kommunale Steuern oder Kürzungen freiwilliger Leistungen. Gleichzeitig werden Investitionen verschoben oder gestrichen. Zahlungsfähig bleiben Kommunen dennoch, weil sie weiterhin Kredite aufnehmen können – etwa kurzfristige Kassenkredite.
Streit über die Verantwortung
Rechtlich sind die Bundesländer für eine ausreichende Finanzausstattung der Kommunen verantwortlich. Politisch ist die Lage jedoch komplizierter. Viele kostentreibende Sozialleistungen werden durch Bundesgesetze beschlossen, während ein Teil der Finanzierung bei Ländern und Kommunen bleibt.


