Es war eines der folgenreichsten und teuersten Urteile von Berlins oberstem Gericht in den vergangenen Jahren: Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, die Pannenwahl 2021 für nichtig zu erklären und wiederholen zu lassen, hat der zuvor herrschenden Schlamperei rund um die Wahlen ein Ende gesetzt – und sie hat schon jetzt mehrere Millionen Euro gekostet. Und die Kosten steigen noch, allein die Personalkosten für abgewählte Bezirksbürgermeister und Stadträte liegen bei rund 3,3 Millionen Euro.