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Diese Afghanen wollen alles richtig machen – doch Berlin macht ihnen das Leben schwer

Ein junger Flüchtling lernt in jeder freien Minute Deutsch, dann einen Beruf, gründet eine Familie. Dann stürzt ihn ein Berliner Amt in einen bürokratischen Albtraum.

Ein afghanisches Paar: Gelten wir nun als verheiratet, oder nicht?
Ein afghanisches Paar: Gelten wir nun als verheiratet, oder nicht?Kelly Wilkinson/imago

Wie man sich bloß irren kann! Wer wie ich seit gut sieben Jahren minderjährige Geflüchtete als ehrenamtlicher Vormund begleitet oder Erwachsene durch Behörden zu lotsen versucht und auch keine Scheu hat, sich dabei in die „Champions League“ zu wagen, also die einzigartige Berliner Behördenwelt, den kann eigentlich nichts mehr schrecken.

Der hat jede Angst vor der Behördenhölle verloren, die sich Deutschland geschaffen hat. So dachte ich. Es war ein schlimmer Irrtum. Ich hatte das Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg nicht auf der Rechnung gehabt! Doch wenn ich meinen Freunden diese Geschichte erzähle, schauen sie mich an, als hätte ich neuerdings Wahnvorstellungen. Aber wenn ich die Geschichte dann erzählt habe, jedes Wort mit Schriftverkehr belegt, dann reagieren sie fassungslos, fürchten um ihren Glauben an Deutschland und sind voller Wut auf den gelebten Irrsinn in manchen deutschen Verwaltungsstuben.

Alles begann im Herbst 2016. Damals wurde ich mitten in der Flüchtlingskrise ehrenamtlich erstmals Vormund, begann, mich um einen jungen Afghanen zu kümmern. Nennen wir ihn hier Asif. Sein wirklicher Name lautet anders. Der damals 16-Jährige hatte vor seiner Flucht nach Deutschland mehrere Jahre mit seiner Mutter und einem jüngeren Bruder im Iran gelebt, wohin sie nach der Ermordung ihres Vaters im Beisein der Familie aus Afghanistan geflüchtet waren. Dann schloss sich der Jugendliche dem Treck gen Westen an und landete nach traumatischer Flucht irgendwann in Berlin, wo ich ihn kennenlernte. Von Anfang an erzählte er mir, er habe eine Freundin im Iran (eine dorthin geflüchtete junge Afghanin), die werde er irgendwann heiraten. So richtig ernst nahm ich das damals nicht.

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Aber sie heirateten tatsächlich. Es war im Jahre 2018 – und eine sogenannte Eheschließung in Abwesenheit. Der junge Mann hatte damals noch keine Erlaubnis und Möglichkeit, aus Deutschland in den Iran zu reisen. Aber nach afghanischen Recht müssen Braut und Bräutigam bei der Heirat nicht in jedem Fall beide persönlich anwesend sein. Asif war per Handy zugeschaltet. Familienmitglieder der Brautleute, auf seiner Seite die Mutter, organisierten die Heirat und erledigten die Regularien, da der Bräutigam ja in Deutschland war. Sie beschafften hinterher auch eine staatliche afghanische Eheurkunde.

Das Landesamt für Einwanderung in Berlin 
Das Landesamt für Einwanderung in Berlin Winfried Rothermel/imago

Afghanischer Flüchtling in Berlin - und schon Maurergeselle

In Deutschland legte Asif vom ersten Tag an einen ungeheuren Ehrgeiz an den Tag. Obwohl er in Afghanistan und später im Iran eigentlich nie eine reguläre Schule besucht hatte, paukte er hier ohne Unterlass, lernte in der Willkommensklasse und anfangs in jeder freien Minute in einer Bibliothek Deutsch, biss sich ohne Schulabschluss durch eine Maurerlehre, bestand die Gesellenprüfung mit Bravour, hat damit jetzt auch einen regulären deutschen Schulabschluss, arbeitet seither als Maurergeselle, beginnt im Sommer dieses Jahres die Weiterbildung zum Maurermeister, will sich selbstständig machen. Er hat inzwischen eine Niederlassungserlaubnis, beantragt in diesen Tagen die deutsche Staatsbürgerschaft.

Im Frühjahr 2022 konnte seine Ehefrau, nennen wir sie hier Malala, im Rahmen des Ehegattennachzugs ganz legal nach Deutschland einreisen und erhielt hier eine Aufenthaltserlaubnis. Vorausgegangen war ein sehr ausführliches Antragsverfahren beim Landesamt für Einwanderung (LEA). Wochenlang haben wir daran gearbeitet, rund 100 Seiten Unterlagen zusammengetragen, teilweise übersetzen lassen oder aus dem Iran beschafft. Es gab ein Legalisationsverfahren bei der deutschen Botschaft in Teheran, der selbstverständlich neben allen anderen geforderten Unterlagen auch die Heiratsurkunde im Original vorlag und alles auf Echtheit prüfte. Es wurde sogar gründlich geprüft, ob die Eheleute tatsächlich länger in Kontakt miteinander standen, um eine Scheinehe auszuschließen. Fotos wurden vorgelegt, über mehrere Jahre ausgetauschte Whatsapp-Nachrichten „Mein Schatzi“ … Datenschutz? Pustekuchen!

Der Ehegattennachzug wurde dann anstandslos bewilligt. Niemand hatte Einwände, das LEA in Berlin nicht, das deutsche Konsulat in Teheran auch nicht. Malala kam zur Osterzeit 2022 nach Deutschland. Am 19. Dezember 2023 kam dann ihr Töchterchen auf die Welt. Malala und Asif schwebten auf Wolken. Das junge Glück schien nun perfekt zu sein.

Doch da brach das bürokratische Unheil über sie herein.

Die Frau im Amt rät zur Heirat in Dänemark

Die Eltern beantragten die Geburtsurkunde und waren geschockt, als eine Standesbeamtin vom Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg für sie völlig überraschend mitteilte, sie erkenne die Ehe nicht an. Asif sei zum Zeitpunkt der Eheschließung 2018 noch keine 18 Jahre alt gewesen und damit nach afghanischem Recht noch nicht ehemündig. Das hatte bis dahin noch niemand auf dem Schirm gehabt. Bis zu seinem 18. Geburtstag waren es damals nur noch ganz wenige Wochen gewesen. Die Heirat fand seinerzeit mit ausdrücklicher Billigung der Eltern der Braut und der Mutter des Bräutigams statt. Die afghanischen Behörden stellten die Eheurkunde aus, das Außenministerium in Kabul beglaubigte alles. Sie sahen ihr eigenes staatliches Recht nicht verletzt. Auch die deutsche Botschaft in Teheran und das LEA in Berlin fanden kein Haar in der Suppe.

Das Ehepaar ist im Berliner Melderegister bisher als verheiratet eingetragen, das Finanzamt besteuert das Ehepaar nach Steuerklasse III, bei der Krankenkasse ist Malala familienversichert, doch das alles beeindruckte die Standesbeamtin nicht. Sie sagte, Malala und Asif könnten ja gegen ihre Entscheidung klagen. Auf dem Standesamt fragten die jungen Leute die Standesbeamtin dann im Beisein von mir, ob sie nach deutschem Recht heiraten könnten, wenn ihre afghanische Ehe tatsächlich auf ihr Betreiben hin in Deutschland nicht mehr anerkannt werden sollte. Die Standesbeamtin gab den jungen Leuten den heißen Tipp: „Heiraten Sie in Dänemark. Dort ist das einfacher als in Deutschland. Wir erkennen die Ehe dann hier an.“ Fürwahr ein bemerkenswerter Ratschlag aus dem Munde einer deutschen Standesbeamtin und hervorragend geeignet, das Vertrauen in unseren Staat zu festigen.

Zunächst einmal erwirkten die jungen Leute dann beim Standesamt eine Vaterschaftsanerkennung und beim Jugendamt eine Sorgerechtsteilung, um die familiären Verhältnisse wegen ihres gemeinsamen Kindes bis zur Klärung der Eheangelegenheit auf eine sichere rechtliche Grundlage zu stellen. Dann beantragten sie bei der afghanischen Botschaft in Berlin eine aktuelle Bescheinigung über die Anerkennung ihrer Ehe durch Afghanistan. Diese Bescheinigung wurde anstandslos erteilt, die afghanische Botschaft bestätigte also noch einmal die Rechtsgültigkeit der Ehe nach afghanischem Recht, unabhängig von der Auffassung einer Standesbeamtin in Friedrichshain-Kreuzberg.

Das Ehepaar fragte noch einmal schriftlich beim Standesamt an, ob es notfalls auch hier nach deutschem Recht heiraten könne, falls die Anerkennung der Eheschließung nach afghanischem Recht von Behörden in Berlin zurückgezogen würde. Als Antwort kam per E-Mail zurück, im Melderegister seien sie als verheiratet eingetragen. Wörtlich hieß es weiter: „Wo gibt es denn Probleme mit der Anerkennung der Ehe?“ Wohlgemerkt, diese Antwort kam von dem Standesamt, das die Ehe nicht anerkennen will. Immerhin meldete dann eine andere Standesbeamtin, sie reiche den Fall nunmehr hoch zur Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Wenig später teilte sie dann mit. (Rechtschreib- und Tippfehler in der Original-E-Mail des Standesamtes): „Die Behörde kam zu dem Schluss, das Ihrer Ehe aufgrund von Formerfordernisse gegen den ordre public verstößt und somit für den deutschen Rechtbereich nicht anerkannt wird. Nach den deutschen Recht gelten Sie als nicht miteinander verheiratet.“ Worin konkret der Verstoß besteht, wurde in der E-Mail nicht mitgeteilt.

Das Standesamt in Kreuzberg
Das Standesamt in KreuzbergEmmanuele Contini/imago

Gelten wir nun als verheiratet, oder nicht?

Inzwischen habe ich die Standesbeamtin mit Vollmacht von Malala und Asif angeschrieben und darum gebeten, einen rechtsmittelfähigen Bescheid vorzulegen. Der müsste eine ausführliche Begründung enthalten, gegen den ließe sich gegebenenfalls Widerspruch einlegen und gegebenenfalls auch vor Gericht ziehen. Außerdem möchte das junge Paar schon gern wissen, wer genau denn in der Innenbehörde diese Entscheidung so verfügt hat. Ich selbst habe Anfang März die Berliner Innensenatorin Iris Spranger angeschrieben und ihr den Fall ausführlich geschildert. Eine Antwort habe ich von der Sozialdemokratin an der Spitze der Berliner Innenbehörde bis heute nicht bekommen.

Das Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg verwies Malala und Asif – da sie zwischenzeitlich in Berlin umgezogen sind – an das nunmehr zuständige Standesamt Neukölln. Dort erfuhren sie, dass vor Klärung der Frage, ob sie denn nun wenigstens in Deutschland heiraten dürfen, aller Voraussicht nach noch das Kammergericht, also das Berliner Oberlandesgericht, eingeschaltet werden und seinen Segen geben muss. Erst wenn die Richterschaft dort genickt haben sollte, könnten die beiden dann hier die Eheschließung beantragen. Das kann also alles noch dauern.

Bis dahin hängen sie in der Luft und fragen sich: Gelten wir bis dahin als verheiratet, oder nicht? Wie besteuert uns künftig das Finanzamt? Was sollen wir angeben, wenn Asif Meister-BAföG beantragt? Wenn er nicht als verheiratet gilt, bekommt er womöglich weniger Meister-Bafög. Kann Malala familienversichert bleiben in der Krankenkasse? Was bedeutet das alles für die Zahlung von Elterngeld?

Es handelt sich also um Fragen von beachtlicher finanzieller Tragweite für eine junge Familie, die sich hier mit viel Fleiß und Durchhaltewillen eine Existenz aufbaut und sich nun in beachtliche Unsicherheit zurückgeworfen sieht und auf glühenden Kohlen sitzt, weil sie nicht weiß, wie es rechtlich für sie weitergeht.

Ich habe diesen Fall schon manchen Freunden und früheren Kollegen erzählt. Sie alle reagierten vollkommen fassungslos und voller Unverständnis. Sollte es allerdings das Ziel der beteiligten Berliner Bürokraten sein, das Vertrauen in unsere Behörden und das Zutrauen in unsere staatlichen Organe über den Kreis der unmittelbar Betroffenen hinaus nachhaltig zu erschüttern, dann bitte: weiter so!

Andreas Thewalt hat rund 40 Jahre als Journalist gearbeitet. Seit 2016 ist er ehrenamtlich als Vormund für junge minderjährige Geflüchtete aktiv. Aktuell hat er drei Mündel und hilft erwachsenen Flüchtlingen bei bürokratischen Angelegenheiten.

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