Verkehrspolitik

Tempolimit – der Vernunft keine Chance

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde für ein allgemeines Tempolimit als unzulässig abgewiesen. Es ist eine Ohrfeige für die Politik. Ein Kommentar.

Von der Verkehrszentrale gesteuert werden die Schilder zur Anzeige der Geschwindikeitsbegrenzungen auf der A5. 
Von der Verkehrszentrale gesteuert werden die Schilder zur Anzeige der Geschwindikeitsbegrenzungen auf der A5. dpa

Auf dem Weg in eine ideale Welt könnte alles ganz einfach sein. Der Autoverkehr erzeugt derzeit zu viele die Umwelt belastende Emissionen. Das zu lindern, bietet sich ein Tempolimit auf Autobahnen an. Zahlreiche Studien haben belegt, dass durch ein gemindertes Fahrtempo die CO₂-Belastung ebenso reduziert werden kann wie das Unfallrisiko. Nachbarländer wie Frankreich, Dänemark und die Niederlande machen es vor. Der Verkehr fließt, und auf dem Weg von hier nach da kommt so etwas wie Urlaubsstimmung auf, die es erlaubt, sich bei gemächlicher Geschwindigkeit an den Veränderungen der Landschaft zu erfreuen.

Es bleibt kompliziert

Beschreibungen wie diese sind nicht neu, wir haben sie alle schon oft gehört. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Dies hier schreibt ein Autorfahrer, der derzeit nicht bereit ist, freiwillig auf seine motorisierte Fortbewegung zu verzichten. Von der Verkehrspolitik einer Stadt wie Berlin gehen trotz anderer Selbstbekundungen nicht die Signale aus, auf die ausschließliche Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs umzustellen. Ein Großteil der Berliner sieht das so. Laut einer Umfrage denken mehr als 50 Prozent der Bürger nicht daran, ihr Fahrzeug in der nächsten Zeit abzuschaffen.

Trotzdem sprechen sich immer wieder Mehrheiten für die Einführung eines Tempolimits aus. Es scheint neben den noch immer sehr beachtlichen automobilen Leidenschaften so etwas wie ein Gebot der Vernunft zu geben. Diese aber steht im Widerspruch zu gesellschaftlichen Reiz-Reaktions-Schemata, denen zufolge ein Tempolimit wenig Aussicht auf politische Umsetzung hat. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat soeben eine Beschwerde für ein allgemeines Tempolimit als unzulässig abgewiesen. Es möchte nicht die Hausaufgaben für die Politik machen. Die Richter haben recht. Es bleibt kompliziert.