Bei einer Routinekontrolle in einem internationalen Reisezug auf der Strecke zwischen Dresden und Bad Schandau haben Zollbeamte rund 105.000 Euro Bargeld bei einem 31-jährigen Mann aus den Niederlanden sichergestellt. Der Reisende hatte das Geld in mehreren Beuteln in seinem Rucksack sowie in seiner Kleidung verteilt, wie das Hauptzollamt Dresden mitteilt.
Gegenüber den Beamten gab der Mann an, das Geld sei für den Kauf zweier Autos in Tschechien bestimmt. Allerdings konnte er auf Nachfrage weder konkrete Fahrzeugmodelle noch Kaufpreise benennen. Auch seine Angaben zur Herkunft der Summe waren nach Angaben des Zolls widersprüchlich: Ein Teil des Geldes stamme von seinem eigenen Bankkonto, der Rest sei von Freunden aus Vietnam überwiesen worden – eine Darstellung, die die Beamten nicht nachvollziehen konnten.
Behörden prüfen Verdacht auf Geldwäsche
Die Zöllner stellten daraufhin das gesamte Bargeld sicher und leiteten ein sogenanntes Clearingverfahren ein. Dabei handelt es sich um ein behördliches Prüfverfahren, das klären soll, ob ein Anfangsverdacht auf Geldwäsche vorliegt und ob weitergehende strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden müssen.
Grundlage für die Kontrolle sind die bestehenden Befugnisse der Zollbehörden innerhalb der Europäischen Union: Beamte dürfen bei grenzüberschreitenden Reisen mitgeführtes Bargeld kontrollieren und die Reisenden zur Herkunft der Mittel befragen. Diese Maßnahmen dienen dazu, zu verhindern, dass Gelder aus Straftaten über Ländergrenzen hinweg verschoben oder zur Finanzierung von Terrorismus genutzt werden.


