Der Zoll hat im vergangenen Jahr bei fast einem Viertel seiner Kontrollen Verstöße gegen das Mindestlohngesetz festgestellt. Wie das Bundesfinanzministerium auf Anfrage des Linken-Abgeordneten Ince mitteilte, überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bundesweit knapp 26.000 Arbeitgeber. In mehr als 6000 Fällen leiteten die Behörden Verfahren wegen mutmaßlicher Verstöße ein.
Besonders häufig betroffen ist laut Ministerium das Gast- und Hotelgewerbe. Auch bei Taxiunternehmen, Getränkeshops und Sicherheitsdiensten stellte der Zoll zahlreiche Unregelmäßigkeiten fest.
Vielfältige Methoden der Arbeitgeber
Die Methoden der Arbeitgeber sind dabei vielfältig: Beschäftigte werden gedrängt, unbezahlt länger zu arbeiten, oder das Arbeitspensum wird so hoch angesetzt, dass es in der bezahlten Zeit nicht zu bewältigen ist. Andere Unternehmen ziehen Kosten für Arbeitskleidung vom Lohn ab. Auch sogenannte Scheinselbstständigkeit dient als Mittel, um den Mindestlohn zu umgehen.
Der Linken-Abgeordnete Ince forderte angesichts der Zahlen eine deutliche Ausweitung der Kontrollen.
Der Mindestlohn stieg zum 1. Januar von 12 Euro 82 auf 13 Euro 90.


