Recht

Immobilien: Bundesgerichtshof spricht Urteil wegen Diskriminierung bei der Wohnungssuche

Eine Frau erhält keine Einladung zu einer Wohnungsbesichtigung. Es liegt wohl an ihrem ausländischen Namen. Hat der vermittelnde Makler diskriminierend gehandelt?

Der Bundesgerichtshof hat einen Makler wegen Diskriminierung bei der Wohnungssuche verurteilt.
Der Bundesgerichtshof hat einen Makler wegen Diskriminierung bei der Wohnungssuche verurteilt.Annette Riedl/dpal

Wer bei der Wohnungssuche wegen seiner ethnischen Herkunft benachteiligt wird, kann künftig auch den vermittelnden Makler auf Schadenersatz verklagen. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem Grundsatzurteil festgestellt. Der erste Zivilsenat sprach einer Klägerin aus Hessen 3000 Euro Entschädigung zu.

Humaira Waseem, eine 30-jährige Frau mit pakistanischen Wurzeln, hatte sich im November 2022 über das Internet auf eine Wohnung in Groß-Gerau beworben. Der Makler lehnte ihre Anfrage mit der Begründung ab, es seien keine Besichtigungstermine mehr verfügbar. Als Waseem sich daraufhin unter den deutschen Namen Schneider, Schmidt und Spieß erneut bewarb – bei ansonsten identischen Angaben zu Einkommen und Beruf –, wurden ihr Termine angeboten.

Makler als „Nadelöhr“ für Wohnungssuchende

Der Vorsitzende Richter Thomas Koch bezeichnete den Sachverhalt als „klaren Fall von Diskriminierung“. Der Makler müsse sich an das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz halten, da er das „Nadelöhr“ sei, das Mietinteressenten passieren müssen, um an eine Wohnung zu gelangen. Bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot sei er zum Schadenersatz verpflichtet.

Der Anwalt des beklagten Maklers hatte argumentiert, sein Mandant sei lediglich vom Vermieter beauftragt worden. Daher müsse nicht der Makler, sondern der Vermieter haften. Waseems Anwältin widersprach dieser Auffassung: Eine erhebliche Schutzlücke würde entstehen, wenn diskriminierendes Verhalten von Maklern ohne Konsequenzen bliebe. Wohnungssuchende hätten in der Regel Kontakt mit Maklern oder Hausverwaltungen – nicht aber mit den oft anonymen Eigentümern.

Makler scheitert auch vor dem BGH

Das Landgericht Darmstadt hatte Waseem bereits im vergangenen Jahr die Entschädigung sowie die Erstattung von Anwaltskosten zugesprochen. Der Makler legte dagegen Revision ein, scheiterte nun aber vor dem BGH (Az. I ZR 129/25).

Waseem, die zur Urteilsverkündung nach Karlsruhe gereist war, äußerte sich nach dem Richterspruch erleichtert. „Eine große Anspannung fällt von meinen Schultern“, erklärte sie. Ihr Verfahren zeige, dass es sich lohne, für die eigenen Rechte einzustehen.