Mit umstrittenen Aussagen zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz der Regierung hat Bundesjustizminister Marco Buschmann die Debatte um das seit langem angekündigte Vorhaben erneut angefacht. In einem Interview mit der Zeit erklärte der FDP-Politiker, das neue Gesetz regele lediglich „das Verhältnis zwischen Bürger und Staat“. Damit wird es gesellschaftlich weitaus weniger Reichweite haben, als sich viele Transmenschen und Aktivisten erhofft hatten.
Buschmann sorgte dabei vor allem mit einem Beispiel für Empörung: „Die Betreiberin einer Frauensauna soll auch künftig sagen können: Ich will hier dem Schutz der Intimsphäre meiner Kundinnen Rechnung tragen und knüpfe daher an die äußere Erscheinung eines Menschen an.“ Eine Transfrau, die im Personenstandsregister – also vor dem Staat – bereits offiziell als Frau anerkannt wird, könnte demnach weiter von bestimmten Einrichtungen und Unternehmen ausgeschlossen werden.
Kritiker: Selbstbestimmungsgesetz begünstigt Diskriminierung
Im Netz trafen die Aussagen des Justizministers auf geteilte Meinungen. Trans-Aktivisten warfen Buschmann auf Twitter unter anderem „Transfeindlichkeit“ vor und monierten, dass auch mit dem neuen Gesetz weiter „eine Ungleichbehandlung von cis und trans Menschen möglich sein soll“.
Marco Buschmann hat gestern bei @zeitonline erklärt, dass trotz einer Änderung des Geschlechtseintrags nach dem #Selbstbestimmungsgesetz eine Ungleichbehandlung von cis und trans Menschen möglich sein soll.
— ✨Maya, consort of Ranni✨ (@MayaMitKind) January 7, 2023
Lasst uns also übers AGG, Frauensaunen und "äußere Erscheinung" reden 🧵 pic.twitter.com/mPp7ADSfHn
Kritiker des Selbstbestimmungsgesetzes zeigten sich dagegen erfreut über Buschmanns Andeutungen zur eher geringen gesellschaftlichen Tragweite des Vorhabens. Sie befürchten nach eigener Darstellung, dass Männer die vereinfachten Kriterien zur Geschlechtsänderung ausnutzen könnten, um sich Zugang zu geschlossenen Bereichen wie etwa Umkleiden oder Frauenhäusern zu verschaffen.
In der Praxis soll das Selbstbestimmungsgesetz vor allem die Änderung des Geschlechtseintrags für trans- und intergeschlechtliche Menschen vereinfachen. Laut Buschmann geht es dabei letztlich um Formalitäten wie etwa „die Anrede in einem behördlichen Schreiben“. Zuvor war eine Geschlechtsänderung nur unter rigorosen, teils grundrechtsverletzenden Voraussetzungen möglich.



