Kriminalität

Wegen Justizpanne: Verurteilter Vergewaltiger aus Berliner Gefängnis entlassen

Ein Richter stellte Verhandlungsprotokolle nicht rechtzeitig fertig. Das Opfer steht nun unter Polizeischutz.

Ein wegen Vergewaltigung verurteilter Mann ist nach einer Justizpanne frei.
Ein wegen Vergewaltigung verurteilter Mann ist nach einer Justizpanne frei.Christian Charisius/dpa

Ein wegen Vergewaltigung zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilter Mann ist in Berlin aufgrund eines schwerwiegenden Versäumnisses der Justiz aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das Berliner Kammergericht ordnete die Freilassung des 28-Jährigen an, nachdem der zuständige Richter die Verhandlungsprotokolle nicht rechtzeitig fertiggestellt hatte, wie der RBB berichtet.

Das Landgericht Berlin hatte den Mann im Juni 2025 nach 33 Verhandlungstagen wegen Vergewaltigung in drei Fällen sowie weiterer Gewaltdelikte gegen seine ehemalige Partnerin schuldig gesprochen. Die Verteidigung legte jedoch Rechtsmittel gegen das Urteil ein. Da die erforderlichen Protokolle nicht vorlagen, konnte das Revisionsverfahren nicht eingeleitet werden.

Die Anwälte des Verurteilten beschwerten sich daraufhin beim Kammergericht und bekamen recht: Das Gericht stellte einen Verstoß gegen das sogenannte Beschleunigungsgebot fest, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Infolgedessen wurde der Haftbefehl aufgehoben und der Mann nach mehr als eineinhalb Jahren Gefängnisaufenthalt am 19. Januar 2026 freigelassen.

Ex-Partnerin erhält Polizeischutz

Nach Informationen des RBB hat das Landeskriminalamt (LKA) Schutzmaßnahmen für die ehemalige Partnerin des Mannes ergriffen. Sie steht nun unter Polizeischutz.

Der verantwortliche Richter ist nach Gerichtsangaben bereits seit Dezember nicht mehr Vorsitzender der betroffenen Strafkammer. „Er befindet sich derzeit nicht im Dienst“, erklärte die Sprecherin. Sie betonte, es handle sich um einen „absoluten Einzelfall, der mit der Situation des Kollegen zu tun hat und keine Rückschlüsse auf die Justiz zulässt“.

Die Gerichtssprecherin stellte zudem klar, dass die Freilassung keine Auswirkungen auf die Verurteilung selbst habe. Sollte das Urteil vom Juni 2025 rechtskräftig werden, müsse der 28-Jährige die verhängte Haftstrafe noch antreten.