Politik

Wahlrecht wegen Volksverhetzung entziehen? Weidel nennt Merz „Totengräber der Demokratie“

Einem Medienbericht zufolge will die kommende Koalition Menschen, die wegen Volksverhetzung verurteilt wurden, das passive Wahlrecht entziehen. Dieser Vorstoß stößt auf Kritik.

Alice Weidel kritisiert einen angeblichen Vorstoß der schwarz-roten Koalition scharf.
Alice Weidel kritisiert einen angeblichen Vorstoß der schwarz-roten Koalition scharf.Bernd von Jutrcuenka/dpa

Die neue Regierungskoalition aus SPD und Union plant offenbar, Bürgern das passive Wahlrecht zu entziehen, wenn sie mindestens zweimal wegen Volksverhetzung verurteilt wurden. Dies berichtete das Portal Nius unter Berufung auf ein Verhandlungspapier der Arbeitsgruppe „Innen, Recht, Migration und Integration“.

Die AfD-Chefin Alice Weidel kommentierte den Bericht auf der Plattform X wie folgt: „Schwarz-rot setzt den autoritären Sonderweg der Ampel in Europa nahtlos fort“. Die Pläne stellten einen „massiven Eingriff“ in das passive Wahlrecht dar. „Ein Kanzler Merz droht zum Totengräber der Demokratie zu werden“, so Weidel weiter.

Mehrere AfD-Politiker wurden in der Vergangenheit teils mehrfach wegen Volksverhetzung angeklagt – häufig wurden Verfahren jedoch eingestellt. Darunter prominente Gesichter wie Björn Höcke, dessen Immunität im September 2023 durch den Thüringer Landtag wegen Verdachts der Volksverhetzung aufgehoben wurde. Das Landgericht Mühlhausen ließ eine entsprechende Anklage gegen ihn zu. Auch Beatrix von Storch wurde von der Polizei Köln wegen Volksverhetzung angezeigt, auch ihr Verfahren wurde eingestellt. Höcke hatte sich zudem dafür ausgesprochen, Volksverhetzung sowie Holocaustleugnung straflos zu machen.

Der Straftatbestand der Volksverhetzung steht im Strafgesetzbuch (StGB) unter Paragraf 130. Wer sich „in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“ äußert, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Zu solchen Äußerungen gehören laut StGB solche „gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe“. Zudem kann, wer „zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert“ verurteilt werden. Schuldig macht sich auch, wer „die Menschenwürde anderer dadurch angreift“, dass er Teile der Bevölkerung oder Einzelne wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer Gruppe „beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet“.