Im vergangenen Jahr wurde der thüringische AfD-Chef Björn Höcke wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu Geldstrafen in Höhe von 13.000 Euro verurteilt. Seine Rede auf einer Wahlkampfveranstaltung hatte er mit den Worten „Alles für Deutschland“ beendet. Ein Slogan der nationalsozialistischen SA, den Höcke nach Einschätzung des Landesgerichts Halle „absichtlich ausgesprochen hat“. Die Richter stützten ihre Entscheidung auf Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs.
Demnach ist die Verwendung von Fahnen, Grußformen und Parolen von nationalsozialistischen Organisationen untersagt. Sie hat bei einer Missachtung juristische Konsequenzen. Doch das könnte sich in Zukunft ändern: Höcke will den „Maulkorbparagrafen“, wie er der Zeitung Welt sagte, abmildern. Bereits am Wochenende soll auf dem AfD-Parteitag im sächsischen Riesa über einen entsprechenden Antrag entschieden werden.

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