Eine vom Berliner Senat beauftragte unabhängige Expertenkommission will an diesem Mittwoch ihren Bericht zu den Pannen bei der Abgeordnetenhaus- und Bundestagswahl im Vorjahr vorlegen. Das wurde am Montag aus dem Gremium bekannt.
Der im November 2021 eingesetzten Kommission gehörten rund 20 Fachleute aus mehreren Bundesländern an, darunter Juristen, Vertreter der Zivilgesellschaft und Praktiker aus Wahlleitungen. Sie sollten die Vorgänge am Wahltag, dem 26. September 2021, analysieren und Vorschläge erarbeiten, damit sich Derartiges nicht wiederholt.
Wahl am 26. September in Berlin: Wiederholung nicht ausgeschlossen
Bei den parallel stattfindenden Wahlen zum Bundestag und zum Berliner Abgeordnetenhaus traten zahlreiche Pannen und organisatorische Probleme auf. Dazu zählten falsche oder fehlende Stimmzettel, die zeitweise Schließung von Wahllokalen und lange Schlangen davor mit teils stundenlangen Wartezeiten. Zudem hatten Wahllokale teils noch weit nach 18 Uhr geöffnet. Wegen der massiven Probleme steht eine teilweise oder komplette Wiederholung der Wahlen im Raum, darüber hat jedoch nicht die Kommission zu entscheiden.
Nach Einsprüchen gegen die Wahl zum Abgeordnetenhaus hatte das Landesverfassungsgericht ein Wahlprüfungsverfahren eingeleitet. Für Ende September plant es eine mündliche Verhandlung, danach soll bis Ende des Jahres eine Entscheidung fallen. Das Gericht könnte die Wahl komplett oder teilweise, also in einigen Wahlkreisen oder -bezirken, für ungültig erklären. Es könnte die Einsprüche aber auch zurückweisen. Voraussetzung für eine Wahlwiederholung ist, dass Fehler mandatsrelevant sind, sich also auf die Sitzverteilung auswirken.
Bundeswahlleiter fordert Wiederholung in sechs Berliner Bezirken




