Der Spitzenkandidat des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) für die Europawahl muss nicht in die Wahlsendung der ARD eingeladen werden. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte am Mittwoch somit einen Eilantrag des BSW ab. Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde. Die Spitzenkandidaten des BSW sind Fabio De Masi und Thomas Geisel.
Zu der Sendung „Wahlarena 2024 Europa“ sind Vertreter von SPD, CDU, CSU, Grünen, FDP, AfD und der Linken eingeladen. Der federführende WDR erklärt dies den Angaben zufolge damit, dass diese Parteien bereits im aktuellen Europarlament mit einer nennenswerten Anzahl von Abgeordneten vertreten seien und in Deutschland über eine gewisse Relevanz aufgrund ihrer bisherigen Erfolge verfügten.
BSW: Recht auf Chancengleichheit verletzt
Das BSW argumentiert hingegen, es werde durch den Ausschluss in seinem Recht auf Chancengleichheit verletzt, wenn es nicht eingeladen werde. Es habe sehr gute Chancen, bei der Europawahl als fünftstärkste Kraft aus Deutschland ins Europaparlament einzuziehen. FDP und Linke würden voraussichtlich wesentlich schlechter abschneiden.
Das Gericht vertrat dagegen die Meinung, dass der WDR das Recht habe, die Teilnehmer an einer redaktionell gestalteten Fernsehdiskussion nach eigenem Ermessen selbst auszusuchen. Der Sender biete dem BSW in anderen Sendungen ausreichend Gelegenheit, die Wähler zu erreichen. Aussagekräftige Wahlergebnisse könne das BSW bislang zudem noch nicht vorweisen.
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