Der Brandenburger Verfassungsschutz betrieb im vergangenen Jahr 287 Profile unter falschen Nutzernamen auf verschiedenen Plattformen. Die Zahl räumte das Innenministerium erst nach mehreren parlamentarischen Anfragen und einer erfolgreichen Klage ein.
Brandenburgs Innenminister René Wilke (SPD) verteidigte den Einsatz von Fake-Accounts des Verfassungsschutzes in sozialen Netzwerken. Diese dienten laut Wilke unter anderem dazu, Anschlagspläne aufzudecken und Zugang zu nicht öffentlichen Gruppen im Internet zu erhalten. „Wenn Sie in Ihren Gedanken nicht planen, diesen Staat umzustürzen, wenn Sie nicht planen, Menschen Schaden zuzufügen, wenn Sie nicht Waffen sammeln und dann sonst was machen, müssen Sie sich (...) gar keine Sorgen machen“, sagte Wilke.
BSW und AfD gegen die Fake-Accounts
BSW- und AfD-Fraktion hatten gefordert, sämtliche Fake-Accounts zu löschen und deren Nutzung zu verbieten. Die AfD-Innenpolitikerin Lena Kotré warf dem Verfassungsschutz eine „Diffamierung der Opposition“ vor: „Der Staat greift also verdeckt in die öffentliche Meinungsbildung ein, verzerrt“ die Debatte und setzt jegliches Vertrauen in seine Institution aufs Spiel. Es sei zu befürchten, dass über die Profile zu Straftaten angestiftet werden könnte. Der Antrag wurde vom Landtag mit Mehrheit abgelehnt.
Ministerium gab Zahl erst nach Klagen preis
Der Einsatz verdeckter Profile sei im Verfassungsschutzgesetz geregelt. Der SPD-Abgeordnete Uwe Adler, Vorsitzender der Parlamentarischen Kontrollkommission, kündigte an, das Thema im nächsten Tätigkeitsbericht der Kommission zu behandeln.
Mehrere AfD-Politiker sowie der BSW-Abgeordnete Sven Hornauf hatten zuvor Klage vor dem Verfassungsgericht eingereicht. Das Ministerium hatte zunächst die vollständige Beantwortung ihrer Anfragen unter Verweis auf schutzwürdige Interessen verweigert.


