Kriminalität

Verdächtiger im Fall Maddie McCann aus Haft in Niedersachsen entlassen

Der Verdächtige im Fall Maddie hatte in Niedersachsen in einem anderen Fall eine Haftstrafe abgesessen. Nach seiner Entlassung muss er nun eine Fußfessel tragen.

Christian B. muss nach seiner Haftentlassung eine Fußfessel tragen.
Christian B. muss nach seiner Haftentlassung eine Fußfessel tragen.Julian Stratenschulte/AFP

Der deutsche Verdächtige im Fall der verschwundenen Maddie McCann, Christian B., ist aus der Haft entlassen worden. Das bestätigte ein Sprecher der Justizvollzugsanstalt im niedersächsischen Sehnde der Nachrichtenagentur AFP. Dort hatte Christian B. eine Haftstrafe verbüßt, zu der er wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen Touristin in Portugal verurteilt worden war.2019 war er vom Landgericht Braunschweig verurteilt worden. Mit dem Fall Maddie hatte dieses Strafverfahren nichts zu tun.

Nach der Verbüßung einer mehrjährigen Gefängnisstrafe ist der deutsche Verdächtige im Fall des 2007 in Portugal verschwundenen britischen Mädchens Madeleine „Maddie“ McCann am Mittwoch aus der Haft entlassen worden. Das bestätigte ein Sprecher der Justizvollzugsanstalt im niedersächsischen Sehnde, in der Christian B. seine Freiheitsstrafe verbüßte, der Nachrichtenagentur AFP. Die Haftentlassung von Christian B. erfolgte an diesem Mittwoch um 9.15 Uhr. Anschließend verließ B. das Gefängnis im Auto seines Rechtsanwalts, wie ein Reporter der Nachrichtenagentur AFP berichtete. Begleitet wurde das Fahrzeug von zwei Polizeiwagen.

Christian B. muss elektronische Fußfessel tragen

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig stuft B. seit längerem als Verdächtigen in dem Tatkomplex um das bis heute ungeklärte Verschwinden von Madeleine „Maddie“ McCann ein. Trotz intensiver Nachforschungen, unter anderem mehrere neuerliche große Suchaktionen nach möglichen Beweismitteln in Portugal, mündeten diese bisher nicht in einer Anklage. Auch ein Untersuchungshaftbefehl gegen B. besteht nicht. Dessen Rechtsanwalt beklagt eine „mediale Vorverurteilungskampagne“. Maddie war im Mai 2007 in Portugal aus der Ferienwohnung ihrer Familie verschwunden und konnte trotz internationaler Fahndung nie gefunden werden.

Grundsätzlich ist B. nach der Haftentlassung ein freier Mann. Nach Angaben seines Anwalts gegenüber dem Norddeutschen Rundfunk und dem „Spiegel“ muss B. aber unter anderem eine elektronische Fußfessel zur Aufenthaltsbestimmung tragen. Außerdem muss er seinen Reisepass abgeben und darf seinen Wohnsitz nur nach behördlicher Genehmigung wechseln. B. ist mehrfach vorbestraft - auch einschlägig wegen Sexualdelikten. Die für seinen Fall zuständige Staatsanwaltschaft in Braunschweig hält ihn nach eigenen Angaben weiterhin für gefährlich. Sie beruft sich dabei auf die Feststellungen eines psychiatrischen Gutachters im letzten gegen B. geführten Prozess.