Gegen das Unternehmen SSS-Software Special Service GmbH reichen zahlreiche Verbraucher Beschwerden ein. Auf service-rundfunkbeitrag.de konnten Verbraucher ein Online-Formular zum Rundfunkbeitrag nutzen, jedoch gegen Geld, worauf nicht deutlich hingewiesen wurde. Betroffene können sich nun für die Sammelklage vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) gegen die verantwortliche Firma SSS-Software Special Service GmbH anmelden, wie die Verbraucherzentrale Berlin mitteilte.
Über die Webseite des Unternehmens wurden nicht erkenntliche Gebühren für Adress- oder Kontodatenänderungen verlangt, welche eigentlich kostenfrei sind. Erst mit dem Eingang der Rechnung wurde den Verbrauchern klar, dass Gebühren in Höhe von 29,99 Euro und später 39,99 Euro anfallen.
Dabei können Verbraucher, die ihre Kontodaten ändern wollen, dies kostenfrei über die offizielle Seite rundfunkbeitrag.de tun. Die Webseite von SSS-Software Special Service wurde in den Google-Suchergebnissen jedoch für Begriffe wie „Rundfunkbeitrag“ und „GEZ“ an erster Stelle angezeigt. Viele Verbraucher hielten sie deshalb für eine offizielle Seite, trotz der Markierung als werblicher Inhalt. Die Verbraucherzentrale kritisiert, dass auf die Kosten nur unzureichend hingewiesen wurde, was nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach. Bis Mitte Juli 2024 fielen Schätzungen der Verbraucherzentrale zufolge über 90.000 Verbraucher auf diese Praxis herein.
Mit Stand Mai 2025 ist die Webseite nicht mehr erreichbar, da das verantwortliche Unternehmen Insolvenz beantragt hat. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat zudem eine Unterlassungsklage gegen die Betreiber eingereicht. Betroffene können sich nun beim Bundesamt für Justiz für diese Klage registrieren und im Erfolgsfall davon profitieren.
Rundfunkbeitrag: Unternehmen muss Gebühren zurückzahlen
Doch nicht nur die versteckten Kosten führten zu Beschwerden: „Zudem verzichten Verbraucher:innen laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SSS-Software Special Service GmbH auf ihr 14-tägiges Widerrufsrecht“, so die Verbraucherzentrale Berlin. Der vzbv hat durchgesetzt, dass das Unternehmen verpflichtet ist, das bezahlte Entgelt innerhalb von 14 Tagen nach einem Widerruf zurückzuerstatten, sofern die Verbraucher nicht ausreichend belehrt wurden.
Sollte das Unternehmen dieser Pflicht nicht nachkommen, droht ein Ordnungsgeld. Das fehlerhafte Widerrufsrecht führte bereits zu einer Unterlassungserklärung des Unternehmens und zu Korrekturen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum 20. Juni 2024.


