Menschen aus Deutschland und anderen von der Visumpflicht befreiten Länder müssen bei Reisen in die USA künftig ihre Online-Aktivitäten der vergangenen fünf Jahre offenlegen. Die am Dienstag im US-Amtsblatt veröffentlichte neue Bestimmung soll auch Staatsangehörige von Ländern wie Frankreich, Großbritannien, Australien, Israel, Japan und Südkorea betreffen. Die Neuregelung soll binnen 60 Tagen in Kraft treten, wenn sie nicht vor Gericht angefochten wird.
Staatsangehörige von 42 Ländern, die am sogenannten Visa Waiver Program teilnehmen, können bisher ohne Visum für bis zu 90 Tage in die USA einreisen, wenn sie vorab die elektronische Einreisegenehmigung ESTA beantragen. Der neuen Bestimmung zufolge soll dem Antrag künftig auch ein Verlauf der Social-Media-Profile aus den vergangenen fünf Jahren beigefügt werden müssen.
Weitere Daten aus der Vergangenheit sollen abgefragt werden
Auch andere Daten sollen künftig zusätzlich abgefragt werden, darunter die Telefonnummern der vergangenen fünf Jahre, die E-Mail-Adressen der vergangenen zehn Jahre sowie persönliche Daten von Familienmitgliedern, neben dem Namen auch Telefonnummer, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift.
Die US-Grenzschutzbehörde (CBP) schlägt nun vor, dass künftig für ESTA-Anträge auch ein Selfie erforderlich sein soll. Darüber hinaus möchte sie biometrische Daten – Gesicht, Fingerabdrücke, DNA und Iris – im Rahmen des ESTA-Verfahrens erfassen. Derzeit werden nur Gesicht und Fingerabdrücke bei der Ankunft an der US-Grenze erfasst.
Derzeit muss ein Tourist aus Deutschland im Rahmen des ESTA-Antragsverfahrens eine E-Mail-Adresse, seine Wohnanschrift, Telefonnummer und Notfallkontaktdaten angeben. Wenn der Antrag genehmigt wird, ist das ESTA zwei Jahre gültig.
Die US-Regierung geht seit dem erneuten Amtsantritt von Präsident Donald Trump im Januar hart gegen Migration vor und hat in diesem Zusammenhang auch die Einreisebestimmungen deutlich verschärft.

