Die Kontrollen, die Deutschland im vergangenen Jahr an der Grenze zu Luxemburg eingeführt hatte, waren nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz rechtswidrig. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Bundesrepublik nicht hinreichend dargelegt habe, dass die von ihr angeführte Bedrohungslage durch eine hohe Zahl unerlaubter Migrationsbewegungen tatsächlich eine plötzliche Entwicklung gewesen sei.
Die Bundesregierung wird gegen das Koblenzer Urteil über eine rechtswidrige Grenzkontrolle an der deutsch-luxemburgischen Grenze in Berufung gehen. „Das ist ein Urteil, das erstinstanzlich ist und eine Einzelfallentscheidung ist“, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) im luxemburgischen Burglinster, wie die SZ berichtet. „Die Entscheidungsbegründung liegt uns inzwischen vor. Wir werden diese sorgfältigprüfen und dann in Berufung gegen dieses Urteil gehen.“
Geklagt hatte ein deutscher Staatsbürger, der aus beruflichen Gründen regelmäßig zwischen beiden Ländern unterwegs ist. Er hatte vorgebracht, die Kontrollen verstießen gegen das Schengener Abkommen, das den freien Personenverkehr innerhalb der teilnehmenden Staaten regelt. Aus seiner Sicht hatte die Bundesrepublik die Wiedereinführung und die anschließende Verlängerung der Maßnahme nicht ausreichend begründet.
Die Kontrollen waren von März bis September 2025 in Kraft. Gegen das Urteil kann die Bundesregierung Berufung bei der nächsthöheren Instanz einlegen.

