Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) steht vor einer erheblichen finanziellen Belastung: Wie das Berliner Arbeitsgericht entschied, muss der Sender seiner ehemaligen Programmdirektorin Claudia Nothelle bis zu ihrem Lebensende ein Ruhegehalt zahlen. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig, da der RBB auf eine Berufung verzichtete. Die Mitteldeutsche Zeitung berichtete zuerst, eine Sprecherin des Gerichts bestätigte die Entscheidung.
Nothelle war von 2010 bis 2017 beim RBB tätig und schied im Alter von 53 Jahren aus. Während ihrer siebenjährigen Tätigkeit bezog sie rund 1,3 Millionen Euro Gehalt. Ihr Arbeitsvertrag sah ein lebenslanges Ruhegeld vor, das aktuell bei 8438 Euro monatlich liegt. Hinzu kommt das Gehalt ihrer Professur an der Hochschule Magdeburg-Stendal, das laut Tabelle rund 7000 Euro monatlich beträgt.
Der Sender legt keine Berufung ein
Nach Berechnungen des RBB-Anwalts René Weißflog könnte Nothelle insgesamt rund 4,1 Millionen Euro erhalten. Allein bis zum regulären Renteneintritt wären das rund 1,4 Millionen Euro, bei durchschnittlicher Lebenserwartung kämen voraussichtlich weitere 2,7 Millionen hinzu. Die Zahlungen werden aus Beitragsgeldern finanziert.
Im Dezember 2023 hatte die neue Senderleitung die Ruhegeldzahlungen eingestellt und gefordert, bereits überwiesenes Geld zurückzuerstatten. Nothelle klagte daraufhin und erhielt im April 2025 vor dem Berliner Arbeitsgericht recht.
„Das Urteil ist rechtskräftig“, bestätigte eine Gerichtssprecherin jetzt der Mitteldeutschen Zeitung. RBB-Anwalt René Weißflog hatte in der Verhandlung vorgerechnet: Nothelle kassiere durch das Ruhegeld mehr, als wenn sie bis zur Rente weitergearbeitet hätte. Doch Richterin Anke Weyreuther forderte einen Beleg, dass solche Regelungen bei ARD und ZDF unüblich seien. Der Sender konnte den nicht liefern. Die Richterin erklärte, dass Verträge einzuhalten seien.
Der RBB bestätigte das Urteil, ließ aber offen, warum keine Berufung eingelegt wurde.


