Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die sogenannte „Trostfrauen“-Statue noch bis zum 28. September in Berlin-Mitte aufgestellt bleiben darf. Auf einen Eilantrag hin gibt das Gericht dem Land Berlin auf, die Statue bis dahin zu dulden. Der Antragssteller habe bis dahin einen Anspruch auf Sondernutzung.
Das Gericht habe nicht – wie erforderlich – feststellen können, dass die öffentlichen Belange die Kunstfreiheit überwögen. „Dass die Aufstellung der Skulptur außenpolitische Interessen gegenüber Japan berühren würde, sei bereits bei der erstmaligen Genehmigung vorhersehbar gewesen“, so das Gericht. Daher könne dies die Kunstfreiheit „nicht ohne weitere konkret dargelegte außenpolitische Konsequenzen überwiegen“.
Wegner wollte Problem mit Trostfrauen-Statue „lösen“
200.000 sogenannte „Trostfrauen“ in Südkorea wurden während des Zweiten Weltkriegs unter japanischer Besatzung sexuell missbraucht. Erst im Jahr 1991 brach eine dieser sogenannten Trostfrauen ihr Schweigen. Japan hatte zuvor das Thema weitestgehend verschwiegen und abgewiegelt. Weltweit wurden in großen Städten nahe der japanischen Botschaften Statuen wie „Ari“ aufgestellt – dies sorgte für Diskussionen. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner kündigte bei einem Besuch in Japan an, das Problem mit der Statue „lösen“ zu wollen. Wegners Sprecherin Christine Richter bezeichnet in einer Stellungnahme gegenüber der Berliner Zeitung die „Trostfrauen-Skulptur“ als „lediglich geduldet“. Laut Bezirksamt ist die Statue ein „Kunstwerk, welches ohne Wettbewerbsverfahren im öffentlichen Raum aufgestellt wurde“. Das könnte nur temporär möglich sein.
Im Jahr 2020 wurde die Aufstellung der Statue zunächst für ein Jahr genehmigt. Nach einer erstmaligen Verlängerung bis zum 28. September 2022 beantragte der aufstellende Verband im Mai 2022 die Verlängerung der Genehmigung für weitere zwei Jahre. Das Bezirksamt Mitte sprach daraufhin die Duldung der Skulptur bis zu einer Entscheidung über den Verlängerungsantrag aus. Unter Hinweis auf den bisher nicht beschiedenen Verlängerungsantrag beantragte der Antragsteller im August 2024 die dauerhafte Genehmigung der Statue. Der Antragsgegner lehnte dies ab und forderte den Antragsteller auf, die Skulptur bis zum 31. Oktober 2024 zu entfernen. Der Koreaverband demonstrierte mehrfach dagegen.


