Es sind Bilder, die verstören: Brennende Waggons eines Passagierzuges im Nordosten der Ukraine, Rettungskräfte, die Verletzte bergen, Angehörige, die nach ihren Angehörigen suchen. Mindestens fünf Menschen starben bei dem russischen Drohnenangriff am Mittwoch, weitere wurden verletzt. Präsident Wolodymyr Selenskyj reagierte mit scharfen Worten: „In jedem Land würde ein Drohnenangriff auf einen zivilen Zug genauso bewertet werden – als reiner Akt des Terrorismus.“
Die Empörung ist nachvollziehbar. Doch sie wirft eine unbequeme Frage auf: Warum sollte Russland für einen solchen Angriff völkerrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn westliche Nato-Staaten seit Jahrzehnten dafür kämpfen, dass genau dies nicht geschieht?
Die Brücke von Varvarin: Ein vergessenes Massaker
Am 30. Mai 1999, einem orthodoxen Feiertag, flogen Nato-Kampfflugzeuge zwei Angriffswellen auf eine kleine Brücke in der serbischen Kleinstadt Varvarin. Zehn Zivilisten starben, über 30 wurden verletzt – darunter die 15-jährige Schülerin Sanja Milenković. Die Brücke lag weit abseits jeder Front, in ihrer Nähe befanden sich weder Militäreinrichtungen noch Truppenbewegungen. Stattdessen: eine Kirche voller Gläubiger, ein Wochenmarkt mit über 300 Ständen, Familien beim Feiern.

Was den Angriff besonders zynisch machte: Die zweite Bombenwelle traf, als bereits Helfer zur Brücke geeilt waren, um Verwundete zu bergen. Die Nato bezeichnete die Brücke später als „legitimes militärisches Ziel“, die zivilen Opfer als „Kollateralschaden“.
35 Hinterbliebene verklagten die Bundesrepublik Deutschland auf Schadensersatz. Das Landgericht Bonn wies die Klage 2003 ab. Es gebe, so das Gericht, weder im Völkerrecht noch im deutschen Staatshaftungsrecht individuelle Entschädigungsansprüche der Opfer. Die Kläger scheiterten in allen Instanzen – bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht.
Kundus: Als Deutschland selbst bombardierte
Zehn Jahre später, am 4. September 2009, befahl der deutsche Oberst Georg Klein einen Luftangriff auf zwei von Taliban entführte Tanklastwagen nahe der afghanischen Stadt Kundus. Die Fahrzeuge steckten seit Stunden in einem Flussbett fest, stellten keine unmittelbare Bedrohung dar. Dennoch ordnete Klein den Abwurf von zwei 500-Pfund-Bomben an – obwohl die amerikanischen Piloten mehrfach anboten, die Menschen durch Tiefflüge zu vertreiben.
Mindestens 91 Menschen starben, darunter zahlreiche Zivilisten und Jugendliche. Ein Untersuchungsbericht des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz listete 74 tote Zivilisten namentlich auf. Der Isaf-Untersuchungsbericht stellte fest, dass Klein gegen die Einsatzregeln verstoßen hatte – obgleich selbst die von Klein angewiesenen die US-Bomberpiloten deutliche Zweifel anmeldeten.
Die Bundesanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren dennoch ein. Ihre Begründung liest sich wie ein Freibrief: Selbst wenn „mit der Tötung mehrerer Dutzend geschützter Zivilisten hätte gerechnet werden müssen“, hätte dies „bei taktisch-militärischer Betrachtung nicht außerhalb jeden Verhältnisses zu den erwarteten militärischen Vorteilen gestanden“. Klein wurde später zum Brigadegeneral befördert.
„Worte werden nicht genügen“
Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), das Betroffene in beiden Fällen unterstützte, zieht eine ernüchternde Bilanz: Die westlichen Nato-Staaten haben über Jahrzehnte systematisch verhindert, dass Angriffe auf zivile Ziele völkerrechtlich geahndet werden können. Sie haben sich gegen individuelle Entschädigungsansprüche von Kriegsopfern gewehrt, sie haben die Überprüfbarkeit militärischer Entscheidungen vor Gerichten blockiert, sie haben ihre eigenen Soldaten vor Strafverfolgung geschützt.
Das Bundesverfassungsgericht kritisierte zwar in seiner Entscheidung zum Varvarin-Fall, dass die Vorinstanzen den Klägern die volle Beweislast auferlegt hatten – obwohl diese als serbische Zivilisten unmöglich an Nato-Geheimdokumente gelangen konnten. Doch an der grundsätzlichen Rechtlosigkeit der Opfer änderte auch diese Rüge nichts.
Die doppelte Moral
Wenn Selenskyj nun den russischen Angriff auf einen Passagierzug als Terrorismus bezeichnet, hat er moralisch zweifellos recht. Doch die völkerrechtliche Realität sieht anders aus: Es gibt keinen internationalen Mechanismus, der solche Angriffe zuverlässig ahndet – und das ist kein Zufall, sondern das Ergebnis jahrzehntelanger westlicher Politik.
Die Haager Landkriegsordnung von 1907 und die Genfer Konventionen schützen Zivilisten. Doch sie gewähren ihnen keine individuellen Ansprüche auf Entschädigung. Artikel 3 der Haager Konvention und Artikel 91 des Zusatzprotokolls I verpflichten zwar Staaten zum Schadensersatz – aber nur gegenüber anderen Staaten, nicht gegenüber den tatsächlichen Opfern.
Die Professorin Stefanie Schmahl fasste es in einer Analyse zusammen: „Selbst wenn gegen eine dem Zivilschutz dienende Vorschrift des humanitären Völkerrechts verstoßen wird, ist die Schädigung eines Individuums im Krieg lediglich Tatbestandsvoraussetzung der haftungsbegründenden Kausalität. Anspruchsberechtigter ist ausschließlich der Heimatstaat.“
Was das für die Ukraine bedeutet
Für die Opfer des Zugangriffs und ihre Familien bedeutet dies: Ob sie jemals Gerechtigkeit erfahren werden, hängt nicht vom Völkerrecht ab, sondern von der politischen Konstellation nach dem Krieg. Sollte Russland diesen Krieg verlieren, könnten Reparationszahlungen erzwungen werden – wie nach dem Zweiten Weltkrieg. Sollte ein Verhandlungsfrieden kommen, werden individuelle Opferansprüche vermutlich dem diplomatischen Kompromiss geopfert.

Die Ironie ist bitter: Dieselben westlichen Staaten, die nun Russlands Kriegsverbrechen anprangern, haben die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen, dass solche Verbrechen folgenlos bleiben können. Sie haben ihre eigenen Bombardierungen von Varvarin bis Kundus als bedauerliche, aber unvermeidliche Begleiterscheinungen des Krieges dargestellt – und erfolgreich dafür gekämpft, dass Gerichte dies nicht anders bewerten dürfen.
Selenskyjs Empörung ist berechtigt. Aber sie richtet sich an eine internationale Gemeinschaft, die seit Jahrzehnten bewiesen hat, dass ihr die Durchsetzung des humanitären Völkerrechts weniger wichtig ist als der Schutz der eigenen militärischen Handlungsfreiheit. Der Angriff auf den ukrainischen Passagierzug ist ein Verbrechen. Aber es ist ein Verbrechen in einer Welt, die sich systematisch weigert, solche Verbrechen zu bestrafen.

