Bundestagswahl

Wahlbenachrichtigungen verschickt: Das rät Berlins Wahlleiter zur Briefwahl

Die Briefwahlfrist für die Bundestagswahl im kommenden Februar ist knapp. Das rät Berlins Wahlleiter, damit die Stimme auch ankommt.

Die Briefwahlfrist ist bei der kommenden Bundestagswahl kurz.
Die Briefwahlfrist ist bei der kommenden Bundestagswahl kurz.Helmut Fricke/dpa

In Berlin werden am Montag die ersten Wahlbenachrichtigungen an die insgesamt 2,4 wahlberechtigten Bürger verschickt. Die Ersten können schon am Dienstag die Benachrichtigungen im Briefkasten haben. Bis sie alle Wahlberechtigten erhalten, kann es einige Tage oder Wochen dauern. Bis spätestens 2. Februar soll das der Fall sein.

Angesichts der kurzen Briefwahlfrist für die Bundestagswahl 2025 hat Thüringens Landeswahlleiter Holger Poppenhäger Ende Dezember empfohlen, diesmal auf die Briefwahl zu verzichten. Der Landeswahlleiter von Berlin, Stephan Bröchler, wies auf Anfrage der Berliner Zeitung ebenfalls auf die kurze Frist hin.

Die Bezirkswahlämter und das Landeswahlamt bereiteten sich auf einen Beginn der Briefwahl am Montag, dem 10. Februar 2025 vor, so Bröchler. Die Stimmzettel könnten jedoch erst gedruckt werden, nachdem der Bundeswahlausschuss am 30. Januar final über die Zulassung der Wahlvorschläge entschieden habe. Zwar sollen die Briefwahlunterlagen bereits am 10. Februar der Post übergeben werden, zu Verzögerungen könne es jedoch kommen.

Wahlleiter: Briefwahlunterlagen müssen schnell abgeschickt werden

„Der vorrangige und sicherste Weg zur Teilnahme an der Wahl ist und bleibt die Urnenwahl“, so der Landeswahlleiter weiter. Er rate den Berliner Wählern grundsätzlich nicht von der Briefwahl ab. Wegen des stark verkürzten Briefwahlzeitraumes müssen die ausgefüllten Briefwahlunterlagen jedoch „sehr schnell“ wieder zurückgesendet werden.

Insbesondere in der Woche vor der Wahl könne es zeitlich zu knapp werden. Eine Alternative sei es, den roten Wahlbrief persönlich beim Bezirkswahlamt abzugeben oder an der Briefwahl vor Ort teilzunehmen. In jedem Bezirk wird mindestens eine Briefwahlstelle eingerichtet, bei der ab dem 10. Februar 2025 vor Ort per Brief gewählt werden kann. Die Wähler können unter Vorlage eines Ausweisdokumentes vor Ort die Briefwahlunterlagen ausfüllen und in eine Wahlurne einwerfen.