Recht

Terrorprozess in Berlin: Junger Mann wegen Anschlagsplanung auf israelische Botschaft verurteilt

Das Berliner Kammergericht hat heute sein Urteil gegen einen 19-Jährigen gesprochen. Er soll einen schweren Anschlag in Deutschland geplant haben.

Das Kammergericht in Berlin hat einen jungen Mann wegen der Anschlagsplanung auf die israelische Botschaft zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt.
Das Kammergericht in Berlin hat einen jungen Mann wegen der Anschlagsplanung auf die israelische Botschaft zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt.Michael Matthey/dpa

Ein 19-Jähriger ist vom Berliner Kammergericht zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann einen schweren Anschlag in Deutschland vorbereitet und versucht hatte, Mitglied der Terrormiliz Islamischer Staat zu werden.

Der Angeklagte Akhmad E. hatte nach Angaben des Gerichts spätestens im Februar 2025 den festen Entschluss gefasst, einen Anschlag gegen vermeintliche „Ungläubige“ zu verüben. Als mögliches Ziel zog er die israelische Botschaft in Berlin in Betracht. Am 6. Februar beschaffte er sich über das Internet Anleitungen zur chemischen Herstellung von Sprengstoffen sowie zur Durchführung von Anschlägen. Bei der tatsächlichen Beschaffung des Sprengstoffs scheiterte er jedoch.

Parallel dazu pflegte der junge Mann Kontakt zu IS-Mitgliedern und bereitete seine Ausreise nach Afghanistan vor, um sich dort als Kämpfer der Terrormiliz anzuschließen. Am 20. Februar 2025 wurde er am Flughafen Berlin-Brandenburg festgenommen. Zuletzt hatte er in einer Flüchtlingsunterkunft in Potsdam gewohnt.

Radikalisierung begann 2024 im Internet

Das Gericht stellte fest, dass sich der zur Tatzeit 18-Jährige im Jahr 2024 intensiv mit dem Islam auseinandergesetzt und sich anschließend über das Internet radikalisiert hatte. Der Richter bezeichnete die Taten als schwerwiegend und attestierte dem Angeklagten eine hohe Empathielosigkeit sowie eine Verinnerlichung der IS-Ideologie.

Weil der Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch heranwachsend war und das Gericht Reifeverzögerungen feststellte, wurde Jugendstrafrecht angewendet. Die Bundesanwaltschaft hatte eine Strafe von dreieinhalb Jahren gefordert.

Zum Prozessauftakt Anfang Dezember hatte sich der Angeklagte reumütig gezeigt und erklärt, er habe sich vollständig von radikalem Gedankengut distanziert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten können innerhalb einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.