Die Bundesregierung will Ausländer schneller ausweisen lassen, wenn diese in öffentlichen Äußerungen Terrortaten billigen. Wie das Bundesinnenministerium am Mittwoch erklärte, würde ein einziger Hass-Kommentar im Internet künftig für eine Ausweisung ausreichen – eine strafrechtliche Verurteilung sei dafür nicht erforderlich. Am Vormittag beriet das Kabinett dazu. Die Regelung gelte für „Ausländer, die terroristische Straftaten billigen, begrüßen oder verherrlichen“.
Die Verherrlichung von Terror-Taten durch Äußerungen etwa im Internet „schürt auch ein Klima der Gewalt, das Extremisten zu neuen Gewalttaten animieren kann“, begründete Ressortchefin Nancy Faeser (SPD) die Gesetzesverschärfung. Ihr Ministerium reagiert damit auf Hasspostings im Netz nach dem Angriff der Hamas auf Israel oder nach dem tödlichen Messerangriff auf einen Polizisten in Mannheim.
Auch Zustimmung von Grünen zur Abschiebungs-Regelung
„Wer keinen deutschen Pass hat und hier terroristische Taten verherrlicht, der muss – wo immer möglich – ausgewiesen und abgeschoben werden“, forderte Faeser. Dafür solle das Aufenthaltsgesetz so bald wie möglich angepasst werden, erklärte sie. Dort solle festgeschrieben werden, dass künftig aus einer einzigen Billigung terroristischer Straftaten ein besonders schweres Ausweisungsinteresse folgen könne.
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Von den Grünen kam Zustimmung zu der geplanten Verschärfung. Zwar sei es eine „große Errungenschaft“, dass verfolgte Menschen in Deutschland Schutz finden können, erklärte Vizekanzler Robert Habeck (Grüne). „Wer aber die liberale Grundordnung verhöhnt, indem er Terrorismus bejubelt, furchtbare Morde feiert, verwirkt sein Recht zu bleiben.“ Es müsse gelten: „Wer terroristische Taten billigt und für sie wirbt, muss gehen. Dann hat der Staat ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse.“

